G8-Proteste in Heiligendamm: Demoverbot war rechtswidrig

Ein Gericht kritisiert das Sicherheitskonzept beim G-8-Gipfel 2007. Insbesondere das Verbot des Sternmarschs sei rechtswidrig gewesen.

Gewaltbereiter Störer oder politisch interessierter Badegast? – Egal, man darf ihm das Demonstrieren nicht einfach so verbieten. Bild: reuters

BERLIN taz | Der Sternmarsch gegen den G-8-Gipfel von Heiligendamm 2007 wurde zu Unrecht verboten. Das entschied jetzt in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald.

Im Juni 2007 kamen Tausende nach Mecklenburg-Vorpommern, um gegen den Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm zu demonstrieren. Weil linke Gruppen im Vorfeld eine „reale und effektive“ Blockade des Gipfels angekündigt hatten, erließ die Polizei ein 40 Quadratkilometer umfassendes Demoverbot rund um das Seebad. Das Verbot sei erforderlich, um die Zufahrtswege zum Gipfel freizuhalten und Polizeieinheiten zügig hin und her bewegen zu können. Auch die zentrale Demonstration, ein Sternmarsch zum Tagungsgelände, wurde verboten.

Das OVG Greifswald erklärte nun, dass die Polizei damals ein völlig einseitiges Sicherheitskonzept vertrat. Die Interessen der Demonstranten an der Durchführung der Proteste seien nicht berücksichtigt worden. Deshalb sei das Demonstrationsverbot rechtswidrig gewesen.

„2000 gewaltbereite Störer“

Auch das Argument der Polizei, eine „Verhinderungsblockade“ sei nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt, ließ das OVG nicht gelten. Zum einen könne eine Versammlung nicht nur verboten werden, weil einzelne Teilnehmer zu rechtswidrigen Mitteln greifen wollen. Außerdem sei eine Sitzblockade von der Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie Aufmerksamkeit erregen und einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten will.

Die Greifswalder Entscheidung kommt nicht überraschend. Sie bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin von Anfang 2011. Beide Gerichte konnten sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juni 2007 berufen. Noch während der Proteste hatte Karlsruhe die Demoverbote beanstandet. Es verzichtete dann aber darauf, den Sternmarsch durch eine einstweilige Anordnung zuzulassen, weil die Polizei vor „2.000 gewaltbereiten Störern“ warnte. Die Protestbewegung nahm sich ihr Demonstrationsrecht schließlich ohne Genehmigung.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke begrüßte das Urteil. Das Verbot sei als „undemokratische Maßnahme“ entlarvt worden. Jelpke war Mitanmelderin des Sternmarschs.

(Az.: 3 L 74/11)

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