Gambia verlässt Haager Strafgerichtshof: Wegen Verfolgung von Afrikanern

Nach Burundi und Südafrika zieht sich auch Gambia vom Internationalen Strafgerichtshof zurück. Der Vorwurf: Er sei das „internationale kaukasische Gericht“.

Gambias Präsident Yahya Jammeh am Rednerpult

Gambias Präsident Yahya Jammeh spricht vor den Vereinten Nationen Foto: ap

NEW YORK/DAKAR ap/afp | Nach Burundi und Südafrika will nun auch Gambia aus dem Internationalen Strafgerichtshof austreten. Die Entscheidung gab die gambische Regierung am Dienstagabend im Fernsehen bekannt. Dem IStGH warf sie vor, unberechtigt Afrika bei der Strafverfolgung ins Visier zu nehmen. Bei der Institution handele es sich um das „internationale kaukasische Gericht“, hieß es weiter.

Gambias Informationsminister Sheriff Bojang warf dem Gericht in Den Haag die „Verfolgung und Demütigung von Menschen mit dunkler Hautfarbe, insbesondere von Afrikanern“ vor. Die „Kriegsverbrechen“ westlicher Politiker ignoriere das Gericht hingegen völlig, beklagte der Minister.

Zuvor hatte Südafrika, einst unter Expräsident Nelson Mandela ein vehementer Unterstützer des IStGH, sich von dem Strafgerichtshof abgewendet und UN-Generalsekretär Ban Ki Moon formal darüber informiert.

Hintergrund ist ein Streit über den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir, der vom IStGH wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen in der Krisenregion Darfur per internationalem Haftbefehl gesucht wird. Al-Baschir hatte im vergangenen Jahr Südafrika besucht. Als Unterzeichner des Rom-Statuts zur Einrichtung des Gerichtshofs hätte Südafrika Al-Baschir eigentlich verhaften lassen müssen.

Vorvergangene Woche hatte als erstes Land Burundi seinen Austritt aus dem IStGH angekündigt, Präsident Pierre Nkurunziza unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz. Der IStGH hatte im April nach Unruhen im Zuge von dessen Wiederwahl Ermittlungen angekündigt.

In den sechs Fällen, die beim IStGH verhandelt oder anhängig sind, sind lediglich Afrikaner angeklagt. Allerdings hatte das Gericht in der Vergangenheit auch zu Fällen andernorts ermittelt.

Die jüngste Entscheidung ist auch deshalb bemerkenswert, weil die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia stammt.

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