Gefährdergesetz im bayerischen Landtag: Unbefristete Haft für „Gefährder“

Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, könnte künftig beliebig lange weggesperrt werden. Experten hatten Bedenken geäußert.

Das Gesicht eines Mannes vor Mikrofonen

„Wir dürfen nicht zuschauen, bis etwas passiert“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Werden in Bayern künftig die Bürgerrechte beschnitten? Um diese Frage ging es am Mittwoch bei der zweiten Lesung des sogenannten Gefährdergesetzes im bayerischen Landtag. Besonders bedeutsam kommt die Diskussion im Parlament freilich nicht daher. Zweiter Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause, zwischen TU-Campus und Glücksspielstaatsvertrag. Der Plenarsaal ist spärlich besetzt, die Kabinettsbank fast leer.

Immerhin der Innenminister ist da. Meldet sich auch zu Wort. „Wir dürfen nicht zuschauen, bis tatsächlich etwas passiert“, sagt Joachim Herrmann. „Die Bürgerrechte werden von Extremisten und Chaoten bedroht, nicht vom Staat.“ Das nämlich hat Katharina Schulze zuvor anders bewertet: „Immer wenn ein furchtbarer Anschlag geschieht“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, „wird ein weiteres Stück Bürgerrechte geopfert.“

Kern des jetzt verabschiedeten Gesetzes ist eine Ausweitung der Präventivhaft. Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, kann künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht oder gar in de facto unbefristete Vorbeugehaft genommen werden. Bisher galt eine Frist von 14 Tagen, jetzt sind es drei Monate – mit Option auf Verlängerung. Mehr als eine richterliche Anordnung ist nicht nötig. Und dafür genügt die Annahme einer „drohenden Gefahr“.

Bei einer Expertenanhörung im Landtag haben sich Richter und Rechtsanwälte bereits im Mai kritisch zu dem Gesetz geäußert. Während ihm mehrere Professoren verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigten, meldeten die Praktiker Bedenken an. „Wir befinden uns damit in einem Graubereich des Rechtsstaats, in den hineinzugeraten man niemandem wünschen kann“, monierte etwa Hartmut Wächtler von der Rechtsanwaltskammer München.

In der Tat gehen die Maßnahmen, die das Gesetz ermöglicht, über das Ziel der Terrorbekämpfung hinaus. So sollen polizeiliche Maßnahmen auch dann greifen, wenn „bedeutenden Rechtsgütern“ wie etwa „erheblichen Eigentumspositionen“ oder der „sexuellen Selbstbestimmung“ eine Gefahr drohen könnte. Damit, so Wächtler, sei auch der „Alltagsstörer“ im Fokus des Gesetzes.

Ein Punkt, der auch die Freien Wähler umtrieb. „Das kann gegen jeden von uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein. Dennoch enthält sich die Fraktion am Ende. Wie auch die SPD, deren Abgeordneter Paul Gantzer zwar „Bauchschmerzen“ anmeldet, aber dann doch zu dem Schluss kommt: „Lassen wir’s erst mal so laufen.“ So sind die Grünen und die Fraktionslose Claudia Stamm die Einzigen, die gegen das Gesetz stimmen.

Vor allem an dem ungenauen Begriff der „drohenden Gefahr“ störten sich Oppositionspolitiker wie auch Experten. Der Münchner Richter Markus Löffelmann machte dagegen in der Expertenanhörung Einwände „in sprachlicher, gesetzestechnischer, dogmatischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht“ geltend. Er sprach von einer „Vernachrichtendienstlichung der Polizei“. Dabei sei die geltende Rechtslage für die Aufklärung von Gefahrenlagen völlig ausreichend.

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