Gegen Schrottimmobilien vorgehen: Grüne dauert es zu lange

Schrottimmobilien sorgen immer wieder für Ärger. Senatorin Katrin Lompscher (Linke) will das Gesetz dazu aber erst 2020 reformieren.

Eine sogenannte Schrottimmobilie im Wedding wird im April 2018 geräumt Foto: dpa

Stuttgarter Straße 59, Scharnweberstraße 111, Kameruner Straße 5. Es sind nur drei Adressen von etwa sechzig, die in Berlin als Schrottimmobilien gelten. Die Wohnungen darin sind nahezu oder völlig unbewohnbar – und doch sind hier Menschen untergebracht. Skrupellose Eigentümer vermieten an Menschen, die sonst keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Für die überbelegten Wohnungen oder Matratzenlager – oft ohne Warmwasser, aber mit Schädlingsbefall – zahlen sie die Miete pro Kopf und in bar und haben keine Chance, ihre Rechte geltend zu machen.

Die Betroffenen stammen überwiegend aus Rumänien und Bulgarien. Sie werden unter falschen Versprechungen in die Stadt gelockt, auf Baustellen ausgebeutet, lassen sich Kindergeldanträge verkaufen und sorgen in den Häusern für den höchstmöglichen Profit für die Eigentümer. Der Politik sind die Zustände bekannt, die Häuser und viele ihrer Eigentümer auch. Doch Herr der Lage sind die Bezirke dem Problem noch nicht geworden.

Geht es nach den Grünen, sollen die gesetzlichen Möglichkeiten nun geschärft werden durch eine Überarbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Am Mittwoch stellten die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Fraktion, Katrin Schmidberger, und die Neuköllner Abgeordnete und Roma-Expertin Susanna Kahlefeld den Entwurf vor. Ihnen geht es darum, dass die Häuser schneller geräumt werden und die Bezirke nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

So sollen die Kosten für Ersatzwohnraum, für Gutachten zum Zustand des Hauses oder Müllbeseitigung zukünftig als öffentliche Last im Grundbuch eingetragen werden können und die Bußgelder für die Eigentümer von bisher maximal 25.000 Euro deutlich erhöht werden. Die Verfügungsberechtigten der Häuser sollen schon im Verdachtsfall auf eine Verwahrlosung zur Mitwirkung verpflichtet werden.

Mehr Geld für die Bezirke

Analog zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz soll die Möglichkeit der vorübergehenden Enteignung und Herstellung der Wohntauglichkeit durch einen Treuhänder geschaffen werden. Geld für die Bezirke, die im Schnitt nur einen Mitarbeiter im Bereich Bauaufsicht beschäftigen, soll in einem Fonds zur Verfügung gestellt werden.

Eine Reform ist im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat eine Problemanalyse angekündigt und will das Gesetz erst 2020 reformieren. Den Grünen dauert das zu lange. Ihre Vorarbeit soll zu einer schnellen Gesetzesnovelle führen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.