Genitalverstümmelung in Uganda: Erstmals Haftstrafen verhängt

Seit 2010 ist die Beschneidung in dem ostafrikanischen Land verboten. Durchgeführt wird sie trotzdem. Nun müssen vier Frauen und ein Mann ins Gefängnis.

Mit derartigen Rasierklingen wurden 2008 noch legal Beschneidungen an jungen Frauen durchgeführt. Bild: reuters

KAMPALA dpa | Ein Gericht in Uganda hat fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs der Genitalverstümmelung junger Mädchen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die in Afrika noch weit verbreitete Praxis war in dem ostafrikanischen Land 2010 verboten worden.

Unter den zu je vier Jahren Haft Verurteilten seien vier Frauen, bestätigte Polizeisprecher Fred Enanga am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Sie hatten alle auf schuldig plädiert. Es ist das erste Mal, dass Uganda Gefängnisstrafen wegen dieses Vergehens verhängt.

Sicherheitskräfte hatten in der vergangenen Woche in Kapchorwa, etwa 300 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Kampala, mehrere Verdächtige festgenommen. „Genitalverstümmelung wird trotz des Gesetzes noch immer heimlich in den Häusern durchgeführt“, sagte Enanga. Die Schuldigen müssten zur Verantwortung gezogen werden.

Bei der Praxis, die in Uganda vor allem in den Volksgruppen Sabiny und Karamojong angewandt wird, werden Mädchen die äußeren Genitalien wie Schamlippen und Klitoris abgeschnitten. „Weil ihr auf schuldig plädiert habt, habt ihr nicht die Zeit dieses Gerichts verschwendet. Deshalb verurteile ich Euch zu vier Jahren“, zitierte die Zeitung Daily Monitor den Richter.

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