Gericht korrigiert eigenes Urteil: Protest gegen Rechts doch rechtmäßig

Kein "polizeilicher Notstand": Das Verwaltungsgericht Hannover erklärt das Verbot einer Demonstration gegen rechtsextremen "Trauermarsch" nachträglich für rechtswidrig.

Darf nicht an zu wenig Polizisten scheitern: Protest-Demo in Bad Nenndorf. Bild: dpa

HANNOVER taz | Das Verbot war rechtswidrig. Das Bürger-Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" und der Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) hätten im August 2010 in dem niedersächsischen Kurort gegen den sogenannten Trauermarsch von Neonazis demonstrieren dürfen. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am Mittwochabend nach zweitägiger Beweisaufnahme entschieden. Sie korrigierte damit ihr eigenes Urteil aus dem vergangenen Jahr.

Damals war in einem Eilverfahren das Verbot bestätigt worden, das der Landkreis Schaumburg sowohl über den rechtsextremen Trauermarsch als auch über die Proteste dagegen verhängt hatte. Ursula Müller-Kratz, Ordnungsdezernentin des Kreises, war von einem "polizeilichen Notstand" ausgegangen: Man habe nicht genügend Polizisten zur Verfügung, um beide Lager demonstrieren zu lassen.

"Ein polizeilicher Notstand ist nur dann gegeben, wenn nicht genügend Polizeikräfte vorhanden sind, um die Lage zu beherrschen", sagte am Mittwoch Gerichtssprecherin Antje Niewisch-Lennartz. Das aber wäre durchaus möglich gewesen, "wenn man sich Mühe gegeben hätte, Polizeireserven zu mobilisieren".

In erneuten Verfahren vernahm das Gericht sieben Zeugen, darunter den Vizepräsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Es gelangte zu der Einschätzung, dass die damaligen Gefahrenprognosen von Inlandsgeheimdienst und Staatsschutz fehlerhaft beziehungsweise nicht nachprüfbar gewesen seien. Darin hatte es damals geheißen, neben 250 militanten autonomen Nationalisten würden auch 500 "gewaltbereite Linksextremisten" anreisen und schwere Ausschreitungen provozieren würden - von denen sich der DGB obendrein nicht ausreichend distanziere.

In der Tat fand sich die "Gespensterarmee" aus militanten Autonomen, die laut Anwohnern prognostiziert worden war, am 14. August 2010 dann nicht in Bad Nenndorf ein. Ordnungsdezernentin Müller-Kratz hatte ihre beiden Verbotsverfügungen aber ausschließlich auf diese Gefahrenprognose gestützt.

Auch jetzt seien den Richtern viele Akten verschlossen geblieben, so Niewisch-Lennartz, "weil sie mit einem Sperrvermerk des Innenministeriums versehen sind" und sich auch der stellvertretende Verfassungsschutz-Chef dazu nicht geäußert habe.

Während die Kammer des Gerichts damals auf eine Klage der Anmelder hin das Verbot des Neonazi-Umzugs lockerte, bestätigte sie im Eilverfahren das Demonstrationsverbot für DGB und das Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" - ebenfalls unter Berufung auf die vorhergesagten autonomen Krawallmacher. Erst das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob am Vorabend des 13. August das Protestverbot auf: Es ließ zumindest eine stationäre DGB-Kundgebung - am Stadtrand.

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