Gericht zu Hartz-IV-Sanktionen: Angriff auf die Menschenwürde

Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der Frage beschäftigen.

Geht doch nicht: Einem nackten Mann in die Tasche greifen Foto: photocase/svair

GOTHA dpa | Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.

Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden.

In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zugestanden. Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote.

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