Gerichtsentscheidung in Chile: Rechte von Trans* gestärkt

Trans*-Personen können nun persönliche Angaben auch ohne vorherigen chirurgischen Eingriff ändern lassen. Das entsprechende Gesetz aber fehlt noch immer.

ein bunter Regenschirm in einer Demonstration

Tausende Menschen demonstrierten im letzten Jahr für die Rechte von LGBTI-Personen in Chile Foto: imago/ZUMA Press

QUITO/SANTIAGO/BERLIN epd/ap/taz | In Chile hat das Oberste Gericht die Rechte von Transsexuellen gestärkt. Der Gerichtshof entschied am Mittwoch (Ortszeit), dass Trans*-Menschen ihren Namen und ihr Geschlecht auf dem Standesamt auch ohne chirurgische Operation ändern können. Damit hob das Oberste Gericht mit vier von fünf Stimmen das Urteil eines Berufungsgerichts in der Hauptstadt Santiago aus der Vorinstanz auf, wie die Zeitung La Nación berichtete.

Internationale Menschenrechtsgrundsätze ermächtigten die Richter diese Änderung vorzunehmen, auch wenn die bestehende Gesetzgebung die Geschlechteränderung für Trans* nicht regelt, heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung des Obersten Gerichts wurde von lokalen Medien als historisch und fortschrittlich bezeichnet. Auch die Rechtsprofessorin Lorena Lorca, die den Fall leitete, wertete die Entscheidung als historisch.

Zwar wurde Trans*-Personen schon früher das Recht auf Namensänderung, auch ohne vorherigen operativen Eingriff zu Änderung des Geschlechts, zugesprochen. Dies sei jedoch der erste Fall, in dem das Recht auf einen Namen bekräftigt wird, der zum jeweiligen Geschlecht der Person passt.

Ein entsprechendes Gesetz gibt es in Chile noch nicht. Ein Entwurf, der bereits von Ex-Präsidentin Michelle Bachelet initiiert wurde, wird seit Jahren im Kongress beraten. Dort kommt der Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechts auf offiziellen Papieren derzeit nicht weiter und wird besonders von der katholischen Kirche kritisiert.

Konservative Politiker wollen die Maßnahme lediglich unterstützen, wenn Minderjährige davon ausgenommen werden. Auch der chilenische Justizminister Hernán Larraín betonte, die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichts gelte nur für Erwachsene. Jugendliche Trans*-Personen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren müssten erst einen Gerichtsprozess durchlaufen, bevor sie ihre Angaben ändern können.

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