Gerichtsurteil gegen Pegida: Seenotretter sind keine Schlepper
Nach dem Urteil des Dresdner Landgerichts darf die fremdenfeindliche Bewegung die Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ nicht mehr als Schlepper bezeichnen.
epd | Die Dresdner Seenot-Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ hat vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. In einem Unterlassungsprozess setzte sie sich am Donnerstag gegen die fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung durch. Nach einem Urteil des Dresdner Landgerichts dürfen die Seenotretter nicht als Schlepper oder Schlepperorganisation bezeichnet werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. (1aO2748/17 EV und 1aO2749/17 EV)
Die Behauptungen seien „Werturteile“, die den Verein „Mission Lifeline“ in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, begründete die zuständige Richterin Heike Kremz am Donnerstag die Entscheidung. Die in den sozialen Netzwerken abgegebenen Äußerungen seien diffamierend und eine „Schmähung“ und schadeten dem Verein, weil damit seine Tätigkeit eingeschränkt werde. Der gemeinnützige Verein sei auf Spenden angewiesen. Solche Aussagen könnten Geldgeber abhalten.
„Pegida“-Gründungsmitglied Siegfried Däbritz sowie Anhänger der „Pegida“-Bewegung hatte im sozialen Netzwerk Facebook die Behauptung geteilt, dass es sich bei „Mission Lifeline“ um eine „Schlepper-NGO“ handle, die sich „unerlaubt in Libyschen Gewässern aufhalte“, ihre Besatzung und Flüchtlinge „bewusst in Gefahr“ bringe, sowie „in regem Kontakt“ mit Schleusern stehe und sich mit Schleusern zu Treffpunkten verabrede. Gleiches hatte zuvor die „Identitäre Bewegung“ behauptet. In einem anderen Prozess gegen „Mission Lifeline“ war auch sie vor Gericht gescheitert.
Wegen des Hetzens hatten die Dresdner Seenotretter eine Unterlassungserklärung von „Pegida“ gefordert, diese hatte eine solche jedoch nicht abgeben wollen. Lediglich der Post wurde gelöscht. Es bestehe „Wiederholungsgefahr“, sagte die Richterin.
Lifeline-Sprecher Axel Steier zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, dem innerhalb von vier Wochen widersprochen werden kann. Weil in der Verhandlung nicht der gesamte Post mit einem Screenshort belegt werden konnte, konnten die Aussagen, dass sich der Verein mit Schleusern treffe, vom Gericht nicht bewertet werden. Der Verein hat nun zwei Drittel der Kosten zu tragen.
Der Verein „Mission Lifeline“ betreibt mit ehrenamtlichen Crews seit September ein Rettungsschiff im Mittelmeer. Bis jetzt konnte die Dresdner Organisation mehr als 500 Menschen aus akuter Seenot retten. Sie musste sich schon mehrfach gegen Anfeindungen wehren. Jeder der zweiwöchigen Einsätze kostet den Verein eigenen Angaben zufolge rund 20.000 Euro.
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