Gerichtsverhandlung über Attac: Gemeinnützig oder nicht?

Für NGOs geht es ums Geld: Der Streit um die Gemeinnützigkeit von Attac ist wieder beim Finanzgericht Kassel angelangt.

Junge Menschen auf Iso-Matten in orangen Attac Shirts

Ausruhen nach dem Einsatz: Attac-Aktivisten nach einer Aktion zur Finanzkrise in Frankfurt Foto: Boris Roessler/picture alliance

BERLIN taz | Noch hat Attac seine Gemeinnützigkeit nicht rechtskräftig verloren. An diesem Mittwoch verhandelt das Finanzgericht Kassel erneut über den Fall. Bereits vor vier Jahren wurde Attac vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil die Organisation vor allem politische Kampagnen betreibt: gegen Sparpolitik, für die Umverteilung von Reichtum und vieles mehr.

Dagegen klagte der Verband und bekam Ende 2016 beim Finanzgericht Kassel zunächst Recht. Attac sei gemeinnützig, weil seine Arbeit die Volksbildung und das demokratische Staatswesen fördere.

Doch der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Finanzgericht, nutzte den Attac-Streit im Januar 2019 für ein Grundsatzurteil. Danach ist der Begriff der politischen Bildung eng auszulegen. Wer versucht, auf die Politik einzuwirken, um seine eigene Position durchzusetzen, betreibe keine politische Bildung. Und wer sich für „Einzelinteressen“ einsetze, fördere nicht das „demokratische Staatswesen“.

Seitdem spüren andere Organisationen bereits die Folgen. So hat das Finanzamt Berlin der Kampagnen-Organisation Campact die Gemeinützigkeit aberkannt. Zudem hat dasselbe Finanzamt der Petitionsplattform Change.org die Aberkennung angedroht.

Viele Organisationen verlieren Status

Für die NGOs geht es um viel Geld: Das Bündnis „Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ befürchtet, dass zwischen 2020 und 2022 wegen der regelmäßigen Gemeinnützigkeitsprüfungen noch hunderte Organisationen ihren Status – und damit auch viele Spenden – verlieren werden.

Auf Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wächst deshalb der Druck, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Ein naheliegender Ansatz wäre die Nennung zusätzlicher gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung. Die Finanzminister der Länder haben im September eine ganze Reihe neuer Zwecke vorgeschlagen: Klimaschutz, Schutz sexueller Minderheiten, Dorfverschönerung und die Pflege von Friedhöfen.

Die „Allianz für Rechtssicherheit“ fordert unter anderem die Aufnahme des Zweckes „soziale Gerechtigkeit“, was Attac nützen würde. Scholz hat bisher aber noch keinen Entwurf vorgelegt.

Zunächst muss jetzt aber noch einmal das Finanzgericht Kassel verhandeln. Laut BFH ist noch zu klären, wie das Attac-Netzwerk und der Attac-Förderverein zusammenhängen. Falls das FG Kassel widerspenstig ist, kann es dabei aber noch für gehörige Überraschungen sorgen – etwa indem es das Gemeinützigkeitsrecht dem Bundesverfassungericht zur Prüfung überweist. Immerhin hat das FG schon einmal zugunsten von Attac entschieden. Ob in Kassel bereits an diesem Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, ist noch offen.

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