Gesetz gegen das Abmahnungswesen: Abmahnen soll sich nicht mehr lohnen

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung will finanzielle Anreize für Fake-Unternehmen und Abmahnanwälte reduzieren.

Eine Anwältin bei der Arbeit

Der finanzielle Anreiz fürs Abmahngeschäft soll reduziert werden Foto: imago/McPHOTO

BERLIN taz | Die Bundesregierung will die Abzocke mit Abmahnungen erschweren. Das Kabinett beschloss an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf für „fairen Wettbewerb“, den Justizministerin Katarina Barley (SPD) erarbeitet hatte.

Abmahnungen sind eigentlich eine gute Sache. Mit ihnen kann schnell und unbürokratisch Recht durchgesetzt werden, ohne ein aufwendiges Gerichtsverfahren betreiben zu müssen. Üblich sind Abmahnungen vor allem im Urheberrecht, im Verbraucherschutz und im Wettbewerbsrecht. Problematisch ist es jedoch, wenn Privatpersonen und Anwälte Abmahnungen nicht mehr aus Interesse an der Sache, sondern als Geschäftsmodell betreiben.

Vor einigen Jahren erregten massenhafte Abmahnungen gegen den illegalen Download von Musik- und Filmdateien große Empörung, weil vor allem Jugendliche betroffen waren. Solche Abmahnungen haben mittlerweile deutlich abgenommen, weil auch das illegale Filesharing angesichts neuer Streaming­angebote stark an Bedeutung verloren hat. Heute stammt die Hälfte der jährlich rund 330.000 Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht. Kleine Läden und Handwerker werden abgemahnt, weil sie zum Beispiel auf ihrer Website Fehler im Impressum gemacht haben. Rund 10 Prozent dieser Abmahnungen seien „rechtsmissbräuchlich“, schätzt das Justizministerium. Dadurch entstehe jährlich ein Schaden von rund 17 Millionen Euro.

Das Ministerium will nun vor allem den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen reduzieren. Bei „unerheblichen“ Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten können keine Abmahnkosten mehr verlangt werden. Um zu verhindern, dass stattdessen gleich vor Gericht geklagt wird, wird der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt, was die Lukrativität für Anwälte stark reduziert. Bei einer erstmaligen Abmahnung darf auch keine Vertragsstrafe für den nächsten Fehler vereinbart werden. Bei wiederholten Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 1.000 Euro beschränkt.

Kritik vom Anwaltverein

Außerdem will die Ministerin verhindern, dass sich Privatpersonen zum Schein als Mitwettbewerber ausgeben, um Abmahnungen aussprechen zu können. Ein Onlineshop ohne nennenswerten Geschäftsverkehr soll nicht mehr ausreichen. Auch für Wirtschaftsverbände werden die Regeln strenger. Künftig soll das Bundesamt für Justiz in Bonn eine Liste der anerkannten Verbände führen. Das Ministerium rechnet damit, dass am Ende etwa 30 Wettbewerbsverbände übrig bleiben. Im Verbraucherschutz sind es 78 Verbände, darunter die Deutsche Umwelthilfe.

Drittens können Betroffene, die zu Unrecht abgemahnt wurden, leichter Schadenersatz vom Abmahnenden verlangen. Missbrauch wird teilweise sogar direkt vermutet, etwa wenn die Zahl der geltend gemachten Verstöße klar außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit des abmahnenden „Unternehmens“ steht.

Die CDU/CSU wollte ursprüng­lich Abmahnungen wegen ­Datenschutzverstößen weitgehend einschränken, konnte sich damit aber nur zum Teil durchsetzen. Nun gilt eine Ausnahme für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie vergleichbare Vereine. Von ihnen sollen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) künftig keine Abmahnkosten mehr verlangt werden.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte den Gesetzentwurf. Es gebe keinen Handlungsbedarf, Anwälte würden zu Unrecht in ein schiefes Licht gerückt. Die befürchtete Abmahnwelle nach dem Wirksamwerden der DSGVO sei ausgeblieben.

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