Gesetzesvorhaben der Bundesregierung: Girokonto für alle kommt

Bei den Gebühren für Girokonten wird es künftig mehr Transparenz geben. Vor allem soll jeder ein Konto eröffnen dürfen.

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In Zukunft müssen Banken ihre Konditionen verständlicher beschreiben Foto: reuters

BERLIN dpa | Wer ein Girokonto eröffnen will, soll künftig leichter herausfinden können, welche Bank für ihn das günstigste Angebot hat. Das ist das Ziel eines Gesetzesvorhabens, zu dem die Bundesregierung jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Darin ist festgelegt, dass die Kreditinstitute für die einzelnen Gebühren keine verschwurbelten Begriffe benutzen dürfen, die für Laien nur schwer verständlich sind. Stattdessen soll eine „standardisierte Zahlungskontenterminologie“ verwendet werden.

Außerdem sollen Webseiten, auf denen Verbraucher die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen können, von staatlicher Seite ein Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautomaten die jeweilige Bank verfügt. Das freut vor allem Institute, die einen umfassenden persönlichen Service anbieten und nicht nur eine Hotline.

„Es gibt einige gute Ansätze“, sagte Frank-Christian Pauli, Finanz-Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Vereinheitlichung bestimmter Begriffe und ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten zum Konto seien aber noch in der europäischen Abstimmung. „Von ihnen wird es mit abhängen, wie gut der Vergleich gelingt“, fügte Pauli hinzu.

Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerber und Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben, sollen das Recht erhalten, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen – und zwar bei einer Bank ihrer Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der Kunde legal in der EU aufhält.

Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Das heißt, der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen. Von den Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos nach sich ziehe, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, dieses nicht mehr ständig bei sich tragen.

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch EU-Vorgaben umgesetzt. Die abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat werden für Anfang 2016 erwartet.

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