Gleichstellung in Gesetzestexten: Der regenbogenfarbene Anstrich

Mietrecht, Infektionsschutz, Höfeordnung: Die Justizministerin will Homo-Paare in zig Gesetzen gleichstellen. Entscheidende Punkte wie das Adoptionsrecht bleiben ausgeklammert.

Bald im Gesetz berücksichtigt: homosexuelle Lebenspartner. Bild: dapd

BERLIN taz | FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft in rund 40 gesetzlichen Einzelregelungen Ehepaaren gleichstellen. Den Gesetzentwurf dazu hat sie in dieser Woche zur Abstimmung an die Ministerien geschickt. So soll etwa in der Insolvenzordnung, im Mietrecht und dem Infektionsschutzgesetz nach dem Wort „Ehegatte“ künftig „oder Lebenspartner“ eingefügt werden.

Eine wirkliche Gleichstellung sieht der Entwurf – Titel „ Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ – jedoch nicht vor. Es handelt sich vor allem um redaktionelle Änderungen. Die relevanten Bereiche der Benachteiligung fehlen: das Einkommenssteuer- und Adoptionsrecht. Eine „Fleißarbeit ohne gesellschaftspolitischen Anspruch“, sagt Volker Beck von den Grünen.

Der Gesetzentwurf geht nach taz-Informationen auf eine Große Anfrage der Grünen zurück. Anfang 2011 wollten sie von der Bundesregierung wissen, in welchen Gesetzen und Verordnungen eingetragene Lebenspartner benachteiligt sind. Für die Antwort brauchte die Regierung ein Jahr.

Aufgelistet wurden dann Dutzende Paragrafen, in denen meist nur von Ehepartnern, nicht aber von Lebenspartnern die Rede war. Einige redaktionelle Änderungen wurden schon damals auf den Weg gebracht. Etliche fanden sich in einem medial kaum wahrgenommenen Gesetzentwurf vom Mai 2012 wieder.

Bewusste Themensetzung

Mit diesem ist der aktuelle Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, der der taz vorliegt, nahezu identisch. Der Entwurf wird seit Monaten abgestimmt. Dass der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin gerade jetzt in der Süddeutschen Zeitung landete, die am Mittwoch auf der Seite 1 einen Artikel platzierte, ist kein Zufall. Aus FDP-Kreisen heißt es, die Veröffentlichung sei bewusst gesetzt, um zu zeigen, das sich etwas tut. Denn das Thema wird seit wenigen Wochen wieder in der Öffentlichkeit diskutiert.

Nachdem sich 13 CDU-Abgeordnete Anfang August für die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften ausgesprochen hatten, ist die Union gespalten. Teile der CSU sehen das Privileg der Ehe gefährdet. Um des Koalitionsfriedens willen hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Ansinnen zunächst eine Absage erteilt.

Die Chance für den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger steht nun nicht schlecht. Selbst die CSU könnte es wohl verkraften, wenn künftig eine doppelte Lebenspartnerschaft ebenso verboten ist wie die Doppelehe oder wenn in der Höfeordnung nun verpartnerte Bauern ebenso behandelt werden wie verheiratete. Und die Union könnte sich homofreundlich präsentieren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.