Gomringer-Gedicht an Berliner Fassade: „Das war nicht sehr demokratisch“

Elfriede Müller, Künstler-Beauftragte in Berlin, ist für die Übermalung von Gomringers vermeintlich sexistischen Versen. Sie seien veraltet.

Das umstrittene Gedicht an der Fassade der Berliner Hochschule

Kunst am Bau muss zu dem passen, was innendrin passiert, so Müller. Das spricht gegen das Gedicht Foto: dpa

taz: Frau Müller, Ihr Büro organisiert und begleitet die Kunst im öffentlichen Raum in Berlin. Die Alice Salomon-Hochschule hat nun beschlossen, das Gedicht von Eugen Gomringer an ihrer Fassade zu übermalen. Kommt es öfter vor, dass so eine Art Kunst am Bau wieder verschwindet?

Elfriede Müller: Eigentlich nicht. Auf jeden Fall braucht man die Einwilligung des Künstlers, wenn das Werk verändert werden soll.

Nun ist das Gedicht selbst als ein Stück Literatur ja nicht bedroht, sondern nur seine Anbringung an der Fassade. Wie ist die Lage dann?

Es ist aber bewusst als künstlerische Gestaltung an der Fassade angebracht worden, dann muss auch der Urheber einbezogen werden. Das Problem ist, dass es keine klassische Kunst am Bau ist.

Warum nicht?

Weil für Kunst am Bau bei öffentlichen Gebäuden wie einer Hochschule normalerweise ein Wettbewerb ausgelobt wird, und dann entscheidet eine Jury. All das hat hier nicht stattgefunden.

Die damalige Rektorin hat die Anbringung zusammen mit der Poetik-Jury entschieden, die Gomringer den Poetik-Preis verliehen hat.

Das ist nicht sehr demokratisch. Denn diese Literaturjury war ja nicht beauftragt, über Kunst am Bau zu entscheiden. In einer Jury für Kunst am Bau haben zum Beispiel bildende Künstler*innen immer eine Stimme Mehrheit. Dann sitzt dort der Architekt oder die Architektin des Gebäudes mit am Tisch, die Verwaltung, die örtlichen Fachkommission für Kunst im öffentlichen Raum ist vertreten, und natürlich die Nutzer*innen.

Wären das die Student*innen gewesen?

Ja, und die Lehrenden. In der Regel fällt eine Entscheidung für Kunst am Bau nicht gegen die Nutzer*innen. Denn eines der wichtigen Kriterien ist ja, ob die Kunst am Bau zu dem passt, was in dem Bau passiert.

Und wenn Sie in der Jury gewesen wären, hätten Sie das Gedicht passend gefunden?

Nein. Ich finde die Einwände der Student*innen stichhaltig. Das Kunstwerk sollte auf dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung sein, auch der Entwicklung der Geschlechterbeziehungen. Solche Argumente finden auch in die Bewertung der künstlerischen Qualität des Ganzen Eingang. Ich finde das Gedicht veraltet. Was ja nicht erstaunlich ist, weil es von 1951 ist.

Die Studierenden haben ja vor allem das Geschlechterbild problematisiert. Das Wort „sexistisch“, das nun überall herumgeistert, haben sie zwar gar nicht benutzt, aber die Medien haben es so verkürzt. Das klingt schon ganz schön harsch, wenn eigentlich nur ein Mann Frauen bewundert, oder?

Man muss schon sagen, dass das Konstrukt der Muse in der Kunstgeschichte ein sexistisches Konstrukt ist. Aber natürlich würde man ein Gedicht deshalb nicht verbieten. Es ist einfach nur in der heutigen Zeit nicht geeignet für die Fassade einer solchen Hochschule.

Das sehen ja viele Menschen anders. Sie haben das Gedicht zu einem ewig gültigen Kunstwerk erklärt und die Kunstfreiheit generell in Gefahr gesehen.

Ja, so etwas muss eine Jury dann diskutieren. Eine gute Jury ist in der Lage, nach so einer Diskussion zu einem Ergebnis zu kommen, mit dem alle leben können. Das setzt natürlich voraus, dass man überhaupt eine Auswahl hat und nicht so eine Ja/Nein-Entscheidung, wie sie hier nun entstanden ist. Diese undemokratische Entscheidung von damals schlägt nun quasi zurück. Man hätte damals auch eine Temporalität festlegen können, so wie es jetzt geschehen ist: Ein Kunstwerk bleibt für fünf Jahre. Das ist im öffentlichen Raum oft sinnvoll, weil der öffentliche Raum sich ja verändert.

Elfriede Müller (60) ist Historikerin und Literturwissenschaftlerin und leitet seit 1994 das Büro für Kunst im öffentlichen Raum Beauftragte des Berufsverbandes Bildender Künster*innen in Berlin.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters vergleicht den Fall mit der Absetzung von Mozarts „Idomeneo“ an der Deutschen Oper. Damals hatte man Angst, dass der religionskritische Gehalt Islamisten provozieren könne. Kunst könne sich nicht auf das allen Gruppen Zumutbare beschränken, warnt sie.

Ich finde den Vergleich nicht richtig, weil die Oper ein zeitgenössisches politisches Problem thematisiert hat, auf eine subversive Art und Weise. Deshalb gab es Ärger, und sie wurde zurückgezogen, was ich falsch fand. Bei dem Gedicht ist es ja eher so, dass es als nicht zeitgemäß wahrgenommen wird. Wir führen heute eine andere Genderdebatte, als es 1951 der Fall war. Die Oper war zeitgemäß, das Gedicht ist es nicht.

Oder doch, weil es diese Debatte provoziert hat? Weil viele Menschen nicht verstehen, was an dem Gedicht überhaupt problematisch sein könnte?

Das ist ja das Gute an dem Protest der Studierenden. Kunst im öffentlichen Raum steht viel stärker in der Debatte, als sie das in einem Museum jemals könnte.

Bei dieser Debatte herrscht aber nun der Tenor, dass die Student*innen das Gedicht hätten aushalten müssen, weil es ein großes und gültiges Kunstwerk ist.

Der Stil der Diskussion war leider mehr als schrecklich. Man hat sich gegenseitig die Legitimität abgesprochen, überhaupt eine Meinung zu haben. So etwas entsteht, wenn die Leute nicht von vornherein einbezogen wurden. Jetzt galt es, eine sehr harte Entscheidung zu treffen, die so mit einem geordneten Verfahren sicher nicht zur Debatte gestanden hätte.

Was hätte die Hochschule denn im Jahr 2016, als der Protest laut wurde, besser machen können?

Sie hätte sich künstlerischen Sachverstand holen sollen. Dann hätte man auch eine Fachdebatte führen können. Dann hätte man sich vielleicht auf die Temporalität des Gedichtes einigen können, und die Debatte wäre weniger giftig gewesen.

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