Handel mit persönlichen Daten: Bundesrat stoppt Meldegesetz

Das umstrittene Melderecht ist im Bundesrat gestoppt worden. Nun soll es im Vermittlungsausschuss nachgebessert werden.

Neues Meldegesetz: Wer darf wann Adressdaten abfragen? Bild: dapd

BERLIN dpa/dapd | Das umstrittene Meldegesetz wird nachgebessert. Der Bundesrat rief am Freitag den Vermittlungsausschuss der Länderkammer und des Bundestages an, um Änderungen am bisherigen Gesetzentwurf durchzusetzen.

Ein Passus darin hatte für Proteststürme von Datenschützern gesorgt: Demnach hätten Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Das soll gekippt werden. Bei den Ländern herrscht Einigkeit, dass Meldebehörden erst dann die Herausgabe der Daten erlaubt sein soll, wenn die Bürger ihr Einverständnis erklären. Details werden nun im Vermittlungsverfahren verhandelt.

Zuvor hatten Datenschützer weitreichende Änderungen am umstrittenen Meldegesetz gefordert. Mehrere Dutzend Aktivisten demonstrierten am Freitag vor dem Bundesrat und forderten deutliche Nachbesserungen am bisherigen Gesetzentwurf.

Es dürfe nun keine faulen Kompromiss geben, sagte Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact. Die Demonstranten übergaben dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) eine Sammlung von fast 200 000 Unterschriften gegen die bisherigen Gesetzespläne.

Der Bundestag hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien angepfiffen worden, nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach dies nur nach expliziter Einwilligung der Bürger möglich sein sollte, hatten die zuständigen Bundestagsausschüsse geändert.

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