Haushaltsabgabe ab 2013 beschlossen: Bald wird gezahlt, auch ohne Fernseher

Schleswig-Holstein hat als letztes Bundesland der Reform der GEZ-Gebühren zugestimmt. Ab 2013 muss pro Wohnung bezahlt werden – egal ob es darin ein Gerät gibt.

Wer keinen Fernseher hat, könnte ihn sich aufmalen - dann macht die Gebühr wenigstens ein bisschen Sinn. Bild: Bastografie / photocase.com

Über die "Schwarzseher" und ihren Kampf gegen die Späher der GEZ gibt es schon historische Abhandlungen, jetzt werde sie selbst Geschichte. Am Freitagnachmittag hat Schleswig-Holstein als 16. und letztes Bundesland der Reform der Rundfunkgebühren zugestimmt. Und das heißt: Ab 2013 kommt die Medienabgabe, die pro Haushalt fällig wird.

Ob man dann Fernseher, Radios oder sonstige Gerätschaften besitzt, die praktisch oder theoretisch zu dem in der Lage wären, was so schön altmodisch "Rundfunkempfang" heißt, ist dann egal. Pro Wohnung wird monatlich der Betrag von 17,98 Euro fällig. Er entspricht der heutigen Fernsehgebühr. Zur Kasse gebeten wird, wer in der Wohnung gemeldet ist oder im Mietvertrag als Hauptmieter steht. WGs müssen künftig auch nur einmal zahlen – das ist zumindest theoretisch bislang anders, weil jedeR mit eigenem Einkommen separat blechen musste. Zweit- und Ferienwohnungen schlagen mit einer auf ein Drittel ermäßigten Gebühr zu Buche. Auch Betriebe und Unternehmen, von denen nach Senderschätzungen heute bestenfalls 40 Prozent ihrer Gebührenpflicht nachkommen, sollen ab 2013 unnachsichtig zur Kasse gebeten werden. Sie zahlen – wie auch Hotels und Pensionen – gestaffelt nach Größe und Mitarbeitern.

Wie bei der alten GEZ-Gebühr ist auch bei der Haushaltsabgabe eine Befreiung wegen knapper Kassen möglich: Wer volles BAföG oder Hilfe zur Berufsausbildung bekommt, kann sich befreien lassen, muss aber einen Antrag stellen. Auch Menschen, die auf Hartz-IV angewiesen sind oder eine Pflegezulage beziehen, können sich von der Zahlpflicht befreien. Um nicht gegen entsprechende europäische Richtlinien zu verstoßen, werden dafür künftig Behinderte stärker als bisher zur Kasse gebeten: Auch für Seh- und Hörgeschädigte wird ab 2013 der ermäßigte Beitrag von einem Drittel der normalen Gebühr fällig.

Der Geldsegen drohte zu versiegen

Die Systemreform war nötig geworden, weil sich die Streitpunkte mit der alten, gerätebezogenen Gebühr häuften. Da nicht mehr klar abgrenzbar ist, was heute überhaupt ein Rundfunkgerät darstellt, waren zuletzt auch alle internetfähigen Computer und Smartphones offiziell gebührenpflichtig. Daraus ergab sich ein Rattenschwanz an Klagen, der von den zuständigen Gerichten höchst uneinheitlich entschieden wurde. Außerdem bedeutet die neue Haushaltsabgabe mehr Planungssicherheit für ARD, ZDF und Deutschlandradio: Vor allem bei einzelnen ARD-Sendern drohte wegen des demografischen Wandels bei der alten Gebühr der Geldsegen spürbar zu versiegen. Hier verschafft das neue System Erleichterung.

Für die ARD freute sich NDR-Intendant Lutz Marmor denn auch auch über die Kieler Entscheidung: "Das ist ein deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk", sagte Marmor. "Ich danke allen Parlamentariern dafür, dass ihr Votum den Weg freimacht für ein zukunftsfähiges Finanzierungsmodell. Für die allermeisten Gebührenzahler ändert sich durch die Einführung des Rundfunkbeitrags nichts. Darüber hinaus ist die Neuregelung leicht verständlich, einfach und gerecht."

Letzteres hatten bis zuletzt vor allem kleinere Betriebe bestritten. Auch bisherige Schwarzseher dürften das anders sehen. Als kleiner Trost bleibt, dass die Gebühren zumindest bis 2015 nicht steigen werden. Die zuständige Gebührenkommission KEF sieht die ersten zwei Jahre mit der Haushaltsabgabe nämlich als Testlauf und will erst dann entscheiden, wie es weitergeht. Spekulationen aus der Politik, die Umstellung auf die Haushaltsabgabe werde den öffentlich-rechtlichen Anstalten über eine Milliarde Euro mehr als die heute gut 7 Milliarden Euro Gebühreneinnahmen in die Kassen spülen, wies die KEF aber zurück. Mehreinnahmen würden ohnehin verrechnet und, falls es sie gibt, die Abgabe entsprechend gesenkt.

Auch wenn die alte Gebühr geht, bleibt uns die allseits beliebte GEZ erhalten. Sie soll künftig dann eben die Haushaltsabgabe einziehen und zunächst die Umstellung auf das neue System abwicklen. Dazu wird die GEZ befristet sogar nochmal rund 250 Kräfte zusätzlich einstellen. Sie werden allerdings nicht mehr an der Wohnungstür klingeln und lauschen, ob da irgendwo ein nicht angemeldeter Fernseher läuft. Sondern nur noch Klingelschildchen abschreiben, um zu ermitteln, wer in der Wohnung wohnt. Datenschützer haben schon massiv Kritik geäußert, mit einer Verfassungsklage wird gerechnet. Ändern wird das aber wohl alles nichts mehr.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.