Hilfestellung bei Ärger mit den Ämtern: Das Recht, sich zu beschweren

Wenn man sich an der Bürokratie die Zähne ausbeißt: Kann man sich beschweren. Petitionsausschüsse schützen dieses Recht.

Manchmal hilft bei Behörden eine Übersetzungshilfe. Manchmal nur eine Beschwerde Foto: dpa

Wohl kaum ein Bild wird so oft für die Wir­rungen der Bürokratie verwendet wie der Passierschein A 38 aus dem Film „Asterix erobert Rom“. In dem Haus, das Verrückte macht, wie das Amtsgebäude heißt, müssen der Gallier und sein Freund Obelix das Dokument beantragen. „Nur eine verwaltungstechnische Formalität“, wie Asterix gelassen kommentiert.

Die Filmszene zeichnet dann aber ein Bild unverständlicher und undurchdringbarer Bürokratie. Beim Zuschauen weckt das Erinnerungen an eigene bürokratische Odysseen in überfüllten Berliner Bürger- und Standesämtern, beim Versuch, ein Auto anzumelden oder sich schlicht eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Zu bekannt ist der Frust, mit dem auch Asterix von Schalter zu Schalter geschickt wird, wutschnaubend endlose Treppen und Flure entlangjagt und doch nicht an das gewünschte Dokument kommt.

Dabei soll Bürokratie die Menschen keineswegs in den Wahnsinn treiben. Im Gegenteil, sie schützt vor der Willkür der Herrschenden, indem sie Ordnung herrschen lässt. Sie organisiert und verwaltet die demokratische Gesellschaft, die nach festen Regeln funktioniert.

Eine dieser Regeln sagt zum Beispiel, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich seien und niemand aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Glaube bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe. Eine andere sagt, dass der Staat jenen, die keine Arbeit haben, eine Grundsicherung biete. Und eine dritte, dass man sich beschweren dürfe.

Ausgehend von einigen Grundrechten sind auf Tausenden Seiten Papier die Gesetzestexte in Paragrafen und Artikeln, die Verbote und Verordnungen bis ins Detail ausgeführt und kategorisiert. Und auf Papier würden sie bleiben, gäbe es da nicht die ausführenden Arme der Verwaltung. Die Polizei muss sich an dieselben Regeln halten, ob in Mitte, Spandau oder Rudow. Die Grundsicherung für Arbeitslose ist nicht bloße Ethik, sondern institutionalisiert und materialisiert im Arbeitsamt, seinen Bürogebäuden und Sach­bearbeiter*innen.

Doch im kalten Regelwerk der Bürokratie gefriert der Mensch zum Aktenzeichen. Asterix bekommt das Gefühl, niemand erhöre sein Anliegen. Alle Be­am­t*in­nen folgen stur den Richtlinien, die der Laie nicht versteht. Seine Beschwerden prallen am System ab. Die Szene endet mit einem Ausbruch des allzu Mensch­li­chen, die Angestellten werden im bürokratischen Wirrwarr selbst verrückt.

Was aber, wenn den Menschen der Berliner Verwaltung menschliche Dinge passieren? Wenn sie einen Fehler beim Berechnen der Grundsicherung machen? Oder einfach einen schlechten Tag haben und unfreundlich sind?

So, wie es eine Behörde für das Recht auf Grundsicherung gibt, so ist auch das Recht auf Beschwerde institutionell geschützt. Mit dem Petitionsausschuss verfügt das Land Berlin über ein Gremium, das das Handeln der Verwaltung kontrolliert und jeder Beschwerde nachgeht.

Die Bürokratie hat für das Recht, sich zu beschweren – wie könnte es auch anders sein? –, eine eigene Stelle für Beschwerden gegen sich selbst geschaffen. Das ist konsequent, und es ist wichtig für die demokratische Gesellschaft. Asterix hätte es gefreut.

Dieser Text ist Teil eines Schwerpunktes zum Thema Petitionsausschuss in der Printausgabe der taz am Wochenende, Ausgabe Berlin, vom 1./2. September 2018 – am Kiosk oder als e-paper zu kaufen.

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