Höherer Mindestlohn: Rot-roter Knatsch

Die Linke fordert höheren Mindestlohn für öffentlich Bedienstete und beruft sich auf Olaf Scholz. Doch die Koalition will nicht über das linke „Stöckchen“ springen

Bekommen weniger als 12 pro Stunde: MitarbeiterInnen städtischer Reinigungsfirmen Foto: Christian Charisius/dpa

HAMBURG | taz Der Bürgermeister ist ihr Kronzeuge. Am heutigen Mittwoch wird die Linkspartei ein Hamburger Landesmindestlohngesetz fordern, das es von 2013 und 2016 bereits gegeben hat. Für alle öffentlich Beschäftigten – nur das kann Hamburg eigenständig regeln – fordern die Linken den Mindestlohn, den auch Scholz in einem Spiegel-Interview unlängst ins Gespräch gebracht hat. „Ich bin der Auffassung, dass wir den Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde anheben sollten“, hatte Scholz der Redaktion des Magazins Anfang des Monats in die Feder diktiert.

Für die Linke ein willkommener Anlass, Scholz beim Wort zu nehmen. Da Hamburg für seine öffentlich Bediensteten einen Mindestlohn beschließen kann, fordert die Linke genau das von Rot-Grün und setzt dabei vorläufig auf die Scholz’sche 12- Euro-Marke. Anfang 2019 solle dann der Mindestlohn aber auf 13 Euro erhöht werden, um den überdurchschnittlich hohen Lebenserhaltungskosten in der Hansestadt Rechnung zu tragen.

Mehr als 6.300 Beschäftigte in Behörden, Hochschulen, städtischen Unternehmen und Zuwendungsempfänger staatlicher Gelder arbeiten derzeit für weniger als 12 Euro pro Stunde – das geht aus der Senatsantwort auf eine kleine Anfrage der Linken hervor. 2.200 davon arbeiten in stadteigenen Reinigungsunternehmen, knapp 700 beim städtischen Kita-Betreiber Elbkinder.

„Wenn er es ernst meint, kann Scholz die Lebensbedingungen dieser Menschen sehr schnell verbessern“, nimmt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linken, Deniz Celik, den Bürgermeister beim Wort und ergänzt: „Viele städtische Angestellte haben derzeit keine Perspektive auf eine auskömmliche Alterssicherung und können die Hamburger Mieten kaum bezahlen.“

2013 war Hamburg das zweite Bundesland, das ein Landesmindestlohngesetz verabschiedete – damals mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro. Als das bundesweite Mindestlohngesetz in Kraft trat, hob der Senat das Hamburger Regelwerk Ende 2016 jedoch wieder auf, um „Doppelregelungen“ zu vermeiden. Und will es nun auch nicht wieder einführen.

„Wir werden nicht über jedes Stöcken springen, das uns die Linksfraktion hinhält“, stellt Jens Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, klar: „Jeder Landesmindestlohn gilt nur für den öffentlichen Bereich. Uns ging und geht es immer um den bundesweiten Mindestlohn, den wir Schritt für Schritt anheben wollen.“

Dafür werde die SPD „in Bundestag und Bundesrat streiten“. Gleichzeitig werde die Partei aber auch „landespolitische Möglichkeiten für eine Verbesserung bei den Lohnuntergrenzen bei städtischen Unternehmen und Beteiligungen ausloten“. Dafür aber, so klagt die Linke, habe die SPD als Regierungspartei schon jahrelang Zeit gehabt – und diese kaum genutzt.

Deniz Celik, Linkspartei

„Viele städtische Angestellte haben keine Perspektive auf eine auskömmliche Alterssicherung und können die Mieten kaum bezahlen“

„Ein neues Landesmindestlohngesetz macht keinen Sinn“, betont Schwieger. Trotzdem wird die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit den Antrag der Linken nicht schnöde ablehnen, sondern „zur weiteren Prüfung und Beratung in den Sozialausschuss überweisen“, kündigt der SPD-Abgeordnete an. Dort können Rot und Rot ihren Streit dann fortsetzen.

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