Homo-Ehe in den USA: Supreme Court gespalten

Der Oberste Gerichtshof soll klären, ob das Verbot von Homo-Ehen in US-Bundesstaaten zulässig ist. Liberale und Konservative halten sich die Waage.

Anhörung vor dem Supreme Court am Dienstag. Bild: ap

WASHINGTON afp/dpa | Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich mit Klagen gegen das Verbot der Homo-Ehe in mehreren Bundesstaaten befasst – ein womöglich historischer Fall, der gleichgeschlechtlichen Paaren landesweit das Recht auf Heirat eröffnen könnte. Wie bei vielen gesellschaftlich umstrittenen Fragen wurde bei der zweieinhalbstündigen Anhörung am Dienstag die tiefe Spaltung des neunköpfigen Richtergremiums in ein linksliberales und ein konservatives Lager deutlich.

Der Vorsitzende Richter John Roberts äußerte Bedenken, Änderungen an der „Institution der Ehe“ vorzunehmen. Sein konservativer Kollege Antonin Scalia erklärte, die Entscheidung müsse nicht von der Justiz, sondern auf demokratischem Wege von der Bevölkerung gefällt werden. Die vier linksliberalen RichterInnen zeigten sich dagegen offen für das Anliegen der 16 gleichgeschlechtlichen Paare aus Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan, die gegen das Verbot der Homo-Ehe in ihren Bundesstaaten klagen.

Der konservative Richter Anthony Kennedy – in der Vergangenheit das Zünglein an der Waage bei Entscheidungen über die Rechte von Homosexuellen – bezog keine eindeutige Position. Einerseits verwies auch er auf die seit „Jahrtausenden“ bestehende Vorstellung der Ehe als Bund zwischen Mann und Frau. Andererseits zeigte sich Kennedy besorgt über die „Würde“ von gleichgeschlechtlichen Paaren.

„Heterosexuellen Paaren wird nichts weggenommen“

BefürworterInnen der Homo-Ehe verwiesen auf die veränderten Realitäten im Land. „Es ist eine Tatsache, dass schwule und lesbische Familien im ganzen Land zusammen leben“, sagte die Anwältin Mary Bonauto. Diese Realitäten müsse auch das Gericht anerkennen.

Die Richterin Ruth Bader-Ginsburg meinte, eine Zulassung der Homo-Ehe bedeute kein Zurücksetzen der traditionellen Ehe. „Den heterosexuellen Paaren wird nichts weggenommen.“ Sie würden weiterhin alle Vorteile, die sie derzeit durch die Ehe genießen, behalten.

Vor dem Gerichtsgebäude in der Hauptstadt Washington demonstrierten Gegner und Befürworter der Homo-Ehe. Aktivisten für die Rechte von Schwulen und Lesben schwangen Regenbogen-Fahnen und hielten Plakate mit der Aufschrift „Heiraten ist unser Grundrecht“ hoch. „Homosexualität ist eine Sünde", stand dagegen auf den Schildern der Gegner. Zu Beginn der Anhörung schrie ein Zuschauer „Homo-Sex ist für Gott ein abscheuliches Laster“ und wurde aus dem Gerichtssaal gezerrt.

Keine einheitliche Gesetzgebung

Auf Bundesebene hatte der Oberste Gerichtshof schon im Juni 2013 eine Regelung gekippt, welche die Ehe als Zusammenschluss zwischen Mann und Frau definierte. Das sogenannte Gesetz zum Schutz der Ehe (Defense of Marriage Act) von 1996 hatte festgelegt, dass nur heterosexuelle Ehepartner Vorteile bei Steuern oder Erbschaften erhalten dürfen. Einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit gleichgeschlechtlicher Eheschließungen in allen 50 Bundesstaaten wich der Supreme Court aber lange aus.

Die USA gleichen bei der Heirat von Schwulen und Lesben einem Flickenteppich: Während 13 Bundesstaaten gleichgeschlechtliche Eheschließungen nicht anerkennen, stieg die Zahl der Staaten mit Homo-Ehe auf zuletzt 37. Die Zurückhaltung des Supreme Court bedeutete, dass zunächst mehrere Urteile aus niedrigerer Instanz Geltung hatten, die das Verbot der Homo-Ehe als verfassungswidrig einstuften.

Im November hielt dann das Bundesberufungsgericht für Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan entgegen dem landesweiten Trend das Homo-Ehe-Verbot aufrecht. Angesichts der widersprüchlichen Urteile war eine höchstrichterliche Antwort unausweichlich. Die obersten Richter stellen sich die Frage, ob der im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz alle Bundesstaaten zur Legalisierung und Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichtet. Eine Entscheidung wird bis zum Ende des Sitzungsjahrs des Supreme Court im Juni erwartet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.