IS-Ehemalige Carla S.: Zurück aus dem Kalifat

Lange wurde über Rückholungen deutscher IS-Anhänger in Syrien debattiert, nun erfolgte die erste: Carla S. aus Oberhausen.

Frauen fliehen mit ihren Kindern aus dem IS-Dorf im Osten des Landes.

Auf der Flucht vor dem IS: Frauen mit ihren Kindern im Osten Syriens Foto: dpa

BERLIN taz | Seit Wochen läuft die Debatte um mögliche Rückholaktionen von deutschen IS-Anhängern in syrischer Haft. Auch US-Präsident Donald Trump setzte Deutschland hier unter Druck. Nun gab es die erste Rückreise: Am Donnerstagabend kehrte die Oberhausenerin Carla S. mit ihren Kindern, und mit Hilfe des Auswärtigen Amtes, von Syrien nach Deutschland zurück – und sitzt nun in Haft.

Die 31-Jährige hatte im Herbst 2015 ihren deutschen Mann verlassen und war aus Nordrhein-Westfalen mit ihren drei Kindern zum Islamischen Staat nach Syrien ausgereist. Dort lebte sie drei Jahre. Im vergangenen Dezember soll Carla S. von der oppositionellen „Freien Syrischen Armee“ verhaftet worden sein, als sie mit einem Schmuggler versuchte, Syrien zu verlassen. Seitdem saß sie einem nordsyrischen Lager nahe der türkischen Grenze fest, das unter der Kontrolle der Türkei steht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte am Freitag der taz, dass Carla S. am Donnerstagabend nach Stuttgart einreiste und dort verhaftet wurde. Bereits zuvor habe ein Haftbefehl gegen sie bestanden. Die 31-Jährige werde nun nach Nordrhein-Westfalen in die Untersuchungshaft überführt.

Der Vorwurf gegen sie laute auf Kindesentziehung, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Da eines der inzwischen vier Kinder von Carla S. in Syrien verstorben sei, laute hier die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Kinder seien nun in Obhut des Jugendamtes.

IS-Nähe bsilang kein Haftgrund

Auch Mahmut Erdem, der Anwalt von Carla S., bestätigte, dass die Frau am Donnerstagabend ausgeflogen wurde. Die türkische Armee habe Carla S. mit ihren Kindern in die Türkei gebracht und dort Vertretern des Auswärtigen Amtes übergeben. Sie sei erst nach Istanbul und dann weiter nach Stuttgart geflogen worden.

Tatsächlich war das Auswärtige Amt zuletzt intensiv mit dem Fall Carla S. befasst. Auch die Familie der 31-Jährigen hatte sich um deren Rückholung bemüht. Carla S. soll in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt haben, der zuletzt auch inhaftiert war. Ihr Sohn soll bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen sein.

Auch wegen möglicher Aktivitäten für den „Islamischen Staat“ werde gegen Carla S. noch ermittelt, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dies sei aber nicht Teil des Haftbefehls gewesen. Anwalt Erdem begrüßte die Rückholaktion. „Meine Forderung an die Bundesregierung wurde gehört. Nun müssen weitere Rückkehrwillige folgen.“

Das Auswärtige Amt befasst sich momentan noch mit einer Vielzahl weiterer deutsche IS-Anhänger, die in Syrien in Haft sitzen, zumeist in Kurden-Gebieten. Laut Bundesregierung betrifft dies 61 Personen, die Mehrzahl davon Frauen. Gerade in den Kurdengebieten gestalten sich die Verhandlungen indes zäh, weil diese kein offizieller Verhandlungspartner für die Bundesregierung sind. Daneben sollen elf Deutsche im Irak in Haft sitzen. Insgesamt befinden sich laut Bundesregierung zudem mindestens 62 Kinder von Deutschen in Syrien und Irak.

Das Auswärtige Amt bestätigte am Freitag, dass aus dem Irak zuletzt eine Zahl minderjähriger Kinder „im hohen einstelligen Bereich“ nach Deutschland zurückgeholt worden sei – unter Zustimmung der Eltern. Sie seien zu hier lebenden Verwandten gebracht worden. Die Verhandlungen mit dem Irak sind leichter, weil Deutschland mit dem Land diplomatischen Kontakt hält und in Bagdad eine Botschaft sowie in Erbil ein Generalkonsulat betreibt.

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