Illegaler Handel mit geschützter Tierart: Schuppen im Paket

Die einen wollen ihre Schuppen, die anderen ihr Fleisch: Der Verkauf von Schuppentieren boomt. Dabei sind die Ameisenfresser eigentlich geschützt.

Dieses Schuppentier hat es besser als viele seiner Artgenossen: Es lebt noch, wenn auch in einem Zoo in Thailand Bild: ap

BERLIN taz | Sie sind geschützt, dennoch hat der Handel mit ihnen erschreckend zugenommen, warnen Experten: Säugetiere der Gattung Manidae werden immer häufiger zur Beute von Wilderern. In den letzten vier Jahren haben die Behörden in China zweieinhalb Tonnen Schuppen von Schuppentieren sichergestellt – sie stammen von knapp 5.000 Tieren. Wissenschaftler der Universität Oxford haben jetzt gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Sicherheitsamts für Wälder in der chinesischen Provinz Yunnan offizielle Statistiken zum Schmuggel mit diesen seltenen Tiere ausgewertet.

Offenbar spielt sich der Handel auch per Post ab. Laut Report hat der Zoll in Peking allein im November 2013 fünf Pakete mit je 70 Kilogramm Schuppen konfisziert. In den sechs Monaten zuvor sei es insgesamt eine Tonne gewesen. Ein Kilo Schuppen erziele derzeit einen Preis von 430 Euro, doppelt so viel wie 2008.

Eigentlich dienen die Hornplatten auf der Haut dem Schuppentier als Schutz vor Feinden. Bei Gefahr rollen die Ameisenfresser sich zu einem gepanzerten Ball zusammen. Genau das macht es für Wilderer noch einfacher, sie einzusammeln. Und sowohl die Schuppen als auch das Fleisch der geschützten Tiere sind in einigen Kreisen begehrt.

„Das Ausmaß des Schmuggels mit Schuppentieren ist schockierend, und das noch mehr, wenn man die pharmazeutische Sinnlosigkeit des Handels bedenkt“, sagt einer der Verfasser des Reports, David Macdonald von der Universität Oxford. Die Schuppen gelten in der traditionellen chinesischen Medizin unter anderem als entgiftend und milchflussfördernd.

Schuppentiere leben in Teilen Asiens und Afrikas, alle Arten sollen durch das Washingtoner Artenschutzabkommen Cites geschützt sein. Für die vier asiatischen Arten gilt außerdem ein Handelsverbot.

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