Inklusion: Mit Behindertenquote ins Parlament

Niedersachsens Landesbehindertenbeauftragter fordert eine Behindertenquote für Kandidaten bei Wahlen. Das geht seiner Partei, der SPD, zu weit.

Das Bundeskabinett würde die Behindertenquote von zehn Prozent nicht erfüllen - aber anderswo sieht es noch schlechter aus. Bild: dap

HANNOVER taz | Am Mittwoch berät das schwarz-gelbe Bundeskabinett in Berlin einen Bericht der Bundesregierung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In Niedersachsen mahnt der Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke, zugleich Bundesvorsitzender der behindertenpolitischen SPD-Arbeitsgemeinschaft „Selbst Aktiv“, schon jetzt Konsequenzen an: Bei Aufstellungen von Kandidatenlisten für Wahlen sollten die Parteien jeden zehnten Platz für Menschen mit Behinderung reservieren, so Finkes Forderung.

2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Und sich damit verpflichtet, Behinderten Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu verschaffen – also auch zum politischen. Vier Jahre später finden Menschen mit Behinderung dort aber nach wie vor „im Grunde genommen nicht statt“, wie Finke es formuliert. Entsprechend sei ihr Vertrauen in die Demokratie besonders gering, die Wahlbeteiligung besonders niedrig, führt er an.

Wie niedrig, beziffere der Bericht der Bundesregierung, der am Mittwoch Thema im Berliner Kabinett sein wird: Nur 49 Prozent der 18 bis 29-Jährigen mit Behinderung gehe demnach zu Wahlen. In der Gruppe der Gleichaltrigen ohne Behinderung liege die Wahlbeteiligung dagegen bei 71 Prozent. In der aktiven Politik sind Menschen mit Behinderung laut Finke gar die am stärksten unterrepräsentierte Gruppe.

Eben deshalb fordert er eine feste Behindertenquote für Listenaufstellungen – auch wenn dies gewissermaßen dem Inklusionsgedanken widerspricht, wie er in der UN-Konvention verankert ist. Die sieht vor, dass alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und sich eine inklusive Gesellschaft entsprechend öffnet.

13 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Deutschland, davon etwa acht Millionen Schwerbehinderte.

Kein Wahlrecht haben nach Schätzung von Niedersachsens Behindertenbeauftragten etwa 15 Prozent der Schwerbehinderten, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen.

Eine Bundesratsinitiative gegen den generellen Ausschluss von Wahlen von Menschen in Betreuung, zu denen neben Behinderten auch Ältere gehören, ist noch anhängig.

Quoten-Forderungen für Behinderte in der aktiven Politik gibt es auch in Schleswig-Holstein: Dort fordert die SPD-Landesarbeitsgemeinschaft "Selbst Aktiv" zehn Prozent der Sitze in Parteigremien und Fraktionen (taz berichtete).

Die Debatte darum, sagt Finke, werde bislang aber nur „weichgespült“ geführt. Es gehe nicht bloß um Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben im Sinne von Erreichbarkeit, sondern auch um Mitbestimmung. Um die zu erreichen, „muss irgendwo ein Anfang gemacht werden“, sagt er, und der sei in der aktiven Politik ohne Quote nicht zu schaffen.

Seine Forderung lautet konkret: Zehn Prozent der Listenplätze für Wahlen sollen Menschen mit Behinderung besetzen, entsprechend dem Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtbevölkerung. Quasi als Starthilfe sollen die Parteien dies für einen befristeten Zeitraum in ihren Statuten festschreiben. Greifen sollte die Regelung schon zur Europawahl 2014.

Bei seiner Partei in Niedersachsen reagiert man verhalten. „Provozierend und nachvollziehbar“, nennt sie der SPD-Vizefraktionschef und sozialpolitische Sprecher Uwe Schwarz. „Wenn Sie bei diesen Fragen nicht provozieren, kommen Sie nicht weiter“, sagt er zwar. Anschließen mag er sich allerdings nicht. Insbesondere vor dem Hintergrund des Inklusionsgedankens sehe er eine Behindertenquote aber „ambivalent“.

Rot-Grün bemühe sich, so Schwarz, auf andere Weise um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Politik: Nach der Sommerpause wollen die Koalitionsfraktionen einen Antrag für „Inklusion im Landtag“ einbringen. Das Internetangebot des Landtags soll demnach in leichter Sprache veröffentlicht werden. Die Sitzungen sollen für Besuchergruppen vor Ort von Gebärdendolmetschern übersetzt, im Internet mit Übersetzungen in Gebärdensprache und Untertiteln übertragen werden. Zudem soll das Landtagsgebäude beim anstehenden Umbau barrierefrei gestaltet werden. Inklusion sei bislang vornehmlich „ein Fachbegriffe einer Fachszene“, führt Schwarz an. Die rot-grüne Initiative könne ein Schritt sein, dies zu ändern.

Der Behindertenbeauftragte Finke dagegen betont, es gehe nicht nur um Technisches wie dem Zugang zum Landtagsgebäude, „sondern eben darum, dass Menschen mit Behinderung im Landtag auch Mitentscheider sind“.

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