Insolvenz der Prokon GmbH: Gericht lehnt Beschwerden ab

Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. So urteilt das Landgericht Itzehoe.

Zwei Windenergieräder drehen sich im Wind

Die Windenergiefirma Prokon darf als Genossenschaft weitermachen Foto: dpa

HAMBURG/ITZEHOE dpa | Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Itzehoe am Dienstag mit, knapp drei Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung.

Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit Anfang Juli für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen. Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht in Itzehoe jetzt als unzulässig verwarf.

Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden.

Die Insolvenz der Windenergie-Firma Prokon war eine der größten deutschen Unternehmenspleiten.

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