Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen: Katzenabschuss wird verboten

Der grüne Umweltminister in NRW verbietet brutale Fangmethoden und schützt mehr Tierarten. Waidmänner sind empört über die „grüne Arroganz“.

Katzen dürfen in NRW bald nur noch aktiv jagen. Bild: ap

BERLIN taz | Gemeinsam mit Spargelkönigin Helene I. sollte Nordrhein-Westfalens grüner Umweltminister Johannes Remmel auf dem Hof von Bauer Laurenz die Saison für das Stangengemüse eröffnen. Das Buffet war schon aufgebaut, da sagte der Verband Spargelstraße NRW den Termin ab: wegen des befürchteten Ansturms erboster JägerInnen.

Die Waidmänner und -frauen wollten ausgerüstet mit Hunden und Jagdhörnern bei der Spargelsause im westfälischen Werne gegen das neue Jagdgesetz demonstrieren, das im Düsseldorfer Landtag am Mittwochabend zur Abstimmung stand.

Wenn die Novelle der rot-grünen Regierung am 1. Juli in Kraft tritt, sind in NRW weitaus mehr Tiere vor dem Abschuss geschützt als bisher. Außerdem wird die Verwendung bleihaltiger Munition ebenso verboten wie die Jagd in Fuchs- und Dachsbauten und mit Totschlagfallen. Die JägerInnen wollen sich damit nicht abfinden. „Die Politik der Grünen ist an Arroganz und Rosstäuscherei nicht zu überbieten“, schäumt NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sein Verband prüft eine Klage gegen das Gesetz, das die JägerInnen quasi komplett ablehnen.

Mit dem in letzter Minute beschlossenen Verzicht der Regierung auf die – ursprünglich von der SPD in den Gesetzentwurf eingebrachten – Wiedereinführung der Jagdsteuer können die Waidmänner und -frauen immerhin einen klitzekleinen Erfolg verbuchen. Die JägerInnen haben den Kampf gegen die Reform bereits im Herbst vergangenen Jahres verloren, als sie stur auf das Recht auf den Abschuss von Hauskatzen im Wald pochten. Die kleinen Raubtiere richten dort viel Schaden an, sagen die Grünröcke. Im Jagdjahr 2013/14 haben JägerInnen in NRW 7.595 Katzen abgeschossen.

Schonzeit für die Waldschnepfe

Das ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Liste mit den zur Jagd freigegebenen Tieren ist nach Gattungen und Arten neu sortiert und deutlich reduziert worden. Entgegen Remmels ursprünglichen Plänen steht aber die Waldschnepfe darauf, für sie gilt allerdings eine vierjährige Schonzeit. Auch der Höckerschwan ist neu auf der Liste. Die Baujagd von Fuchs und Dachs, für die die JägerInnen sich ebenfalls vehement eingesetzt haben, wird ebenso verboten wie die Ausbildung von Hunden mit flugunfähig gemachten Enten.

Dem Naturschutzverband BUND gehen die Änderungen nicht weit genug. „Die SPD hat verhindert, dass es ein wirklich ökologisches Jagdgesetz gibt“, sagt der Vorsitzende des BUND in NRW, Holger Sticht. Trotzdem sei das Gesetz im Vergleich mit anderen Landes- und dem Bundesjagdgesetz ein Fortschritt. „Aber es gibt weiteren Reformbedarf“, sagt er.

Der BUND fordert ein Verbot der Jagd in Naturschutzgebieten. „Wanderer dürfen den Weg nicht verlassen, um Brombeeren zu pflücken, aber Jäger dürfen mit ihren Hunden überallhin“, kritisiert Sticht. Auch den Jagdzwang auf Geländen, deren Eigentümer juristische Personen wie Verbände oder Stiftungen sind, hält er für falsch. Die Liste der Tierarten und -gattungen, die gejagt werden dürfen, sei mit 29 noch immer zu lang, sagt Sticht. „Eine Liste mit 12 Arten wäre gut“, sagte er. Darauf sollten etwa Rehe, Hirsche oder Schweine stehen – Arten, die nicht bedroht sind und die verwertet werden, anders als etwa der immer noch auf der Liste stehende Iltis.

Der CDU dagegen ist die neue Liste viel zu kurz. Sie fordert unter anderem, dass auch der Wolf aufgenommen wird. Die CDU lehnt das Gesetz ab. „Damit soll die Jagd unattraktiv gemacht werden“, sagt ein Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. „Der Minister ist nur auf die Umweltverbände eingegangen, nicht auf die Interessen der Jäger.“

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