Journalistenmord in Birma: Haft für Protest

Weil er gegen die Tötung eines Journalisten durch Soldaten protestierte, muss ein Aktivist für sechs Monate in Haft. Gegen die Soldaten wird nicht ermittelt.

Zeitungsstand in Rangun: Der Umgang der Justiz mit der Ermordung des Journalisten zeigt, dass der Kampf für freie Medien noch nicht entschieden ist. Bild: ap

BERLIN taz | Ein Gericht in Birmas zweitgrößter Stadt Mandalay hat am Donnerstag den Aktivisten Thein Aung Myint zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er im Oktober 2014 ohne behördliche Genehmigung gegen die Ermordung des Journalisten Aung Kyaw Naing durch Soldaten protestiert hatte. Dies meldete die einstige birmesische Exilzeitschrift Irrawaddy in ihrem Onlinedienst aus Mandalay.

Der freie Journalist, der auch als Par Gyi bekannt war, war im vergangenen September im südöstlichen Mon-Staat von Soldaten im Rahmen einer Offensive gegen Rebellen vom Volk der Karen getötet worden.

Die Leiche hatten die Soldaten umgehend beseitigt und den Tod des Reporters erst einige Tagen später gemeldet. Eine Autopsie des auf behördliche Anordnung ausgegrabenen Leichnams zeigte fünf Einschüsse, darunter einen im Gesicht.

Der jetzt verurteilte Thein Aung Myint war bereits zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er zusammen mit seiner Frau zu einer Demonstration mit Kerzen gegen die vielen Stromausfälle in Mandalay aufgerufen hatte. Auch dafür hatte er keine Genehmigung.

Mörder frei, Demonstrant in Haft

Jetzt sagte Thein Aung Myint beim Verlassen des Gerichts laut Irrawaddy: „Bis heute hat es im Fall von Par Gyi keine Gerechtigkeit gegeben. Aber ich, der ich Gerechtigkeit für ihn einfordere, werde mit der Höchststrafe belegt. Da zeigt, dass die Justiz unseres Landes ungerecht ist.“

Laut dem Anwalt des Verurteilten wolle dieser auf eine Berufung verzichten, da er der Justiz nicht traue. Der Protest hätte vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein müssen, meint der Anwalt.

Ein Gerichtssprecher rechtfertigte die Verhängung der sechsmonatigen Höchststrafe damit, dass der Verurteilte bei seinem Protest Mitglieder von Regierung und Militärführung beleidigt habe. Konkret warf er Thein Aung Myint vor, Präsident Thein Sein und Armeechef Min Aung Hlaing ohne die in Birma übliche Höflichkeitsformel beim Namen genannt zu haben. Das sei eine Beleidigung.

Bei angeblichem Fluchtversuch erschossen

Das Militär hatte im Oktober, drei Wochen nach dem Tod des Reporters, erklärt, Par Gyi sei getötet worden, als er bei einem Verhör habe fliehen und dabei einem Soldaten die Waffe entreißen wollen.

Diese Erklärung führte zu Protesten von Medien- und Menschenrechtsorganisationen. Auch vestärkte sie das Misstrauen an der Reformbereitschaft des bis 2001 alleinregierenden Militärs. Im November soll ein neues Parlament gewählt werden.

Das Militär wirft dem getöteten Journalisten vor, in Wirklicheit Propagandist der Rebellengruppe DKBA (Democratic Karen Benevolent Army) gewesen zu sein. Die DKBA und die Witwe des Getöteten, die Frauenaktivistin Ma Thandar, haben das zurückgewiesen.

Der Getötete war mehrere Jahre lang ein Leibwächter der Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi gewesen, bevor er sich als freier Journalist selbstständig gemacht hatte. Ein Antrag der Witwe auf eine unabhängige Autopsie war abgelehnt worden.

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