Juristen-Gutachten zu G20-Polizeieinsatz: Bitte kurz mal entmummen

Polizisten, die sich unter Demonstranten mischen, müssen die Demo-Leitung informieren. Das sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Die Spitze der Welcome to Hell-Demonstration

Vermummte Polizisten im Schwarzen Block: Bitte bei der Demoleitung melden! Foto: Miguel Ferraz

HAMBURG taz | Es hätte alles ganz ganz anders laufen müssen. Die vier sächsischen Polizeibeamten und all ihre zivilen Kollegen, die sich auf der Welcome-to-Hell-Demo während des G20-Gipfels vermummten und sich als „Tatbeobachter“ unauffällig in den Schwarzen Block mischten – sie hätten erst mal den Demo-Anmelder, den Aktivisten der Roten Flora, Andreas Blechschmidt, im Demo-Getümmel ausfindig machen müssen.

Alsdann hätten sie ihre Vermummung kurz abnehmen, sich per Dienstausweis als Polizisten ausweisen und Blechschmidt Sinn und Zweck ihres Einsatz erläutern müssen. Anschließend hätten sie sich wieder die Tücher vor die Nase ziehen dürfen – aber nur bis zu dem Zeitpunkt, als die Polizeiführung erstmals drohte, den Demo-Zug nicht von der Stelle zu lassen, weil diverse TeilnehmerInnen gegen das Vermummungsverbot verstießen. In diesem Moment hätten die Beamten die Maskerade sofort beenden und sich ihre Tücher vom Gesicht reißen müssen.

Nur so wäre der verdeckte Einsatz der Zivilbeamten zweifelsfrei rechtmäßig gewesen. Die Institution, die das sagt, ist linksradikaler Bestrebungen unverdächtig: Es sind die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Die legten jetzt auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko eine juristische „Ausarbeitung“ zum „Einsatz nichtuniformierter Polizisten bei Versammlungen“ vor und nehmen dabei explizit auf die Welcome-to-Hell-Demo am 6. Juli 2017 Bezug. Die neunseitige Expertise enthält drei Kernaussagen.

Erstens: „Vermummen sich Polizisten, um sich getarnt unter vermummten Versammlungsteilnehmern bewegen zu können, verstoßen sie nicht gegen das Vermummungsverbot und erfüllen nicht den Straftatbestand.“ Allerdings so heißt es weiter, „darf der Staat jedoch in keinem Fall unmittelbar durch seine Beamten oder mittelbar durch sie als Agents Provocateurs einen Grund für die Auflösung einer Versammlung schaffen. Hierin läge ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit“, lautet die zweite Kernaussage des Gutachtens.

§ 12 Versammlungsgesetz

„Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben“

Doch genau das scheint auf der Welcome-to-Hell-Demo passiert zu sein. Nach einer unbedachten, weil nicht von seiner eingeschränkten Aussagegenehmigung gedeckten Aussage eines sächsischen Polizisten vor Gericht, haben er und drei weitere sächsische Beamte sich bei der Welcome-to-Hell-Demo im Schwarzen Block aufgehalten und sich „ein schwarzes Tuch bis unter die Nase gezogen“ um nicht aufzufallen.

Weil aber diverse Demo-TeilnehmerInnen vermummt waren, hatte die polizeiliche Einsatzleitung den Zug nicht einen Meter marschieren lassen – anschließend war es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den DemonstrantInnen gekommen. Wie viele Zivilbeamte sich getarnt unter die DemonstrantInnen mischten und ob sie ihre Vermummung nach Aufforderung ihrer uniformierten KollegInnen abnahmen, darüber verweigern die Hamburger Polizeiführung und die Innenbehörde bis heute jede Auskunft.

Auch ob es eine Anweisung der Einsatzleiter gab, sich in der Demo zu vermummen, ist nicht bekannt. Hamburgs Polizeisprecher Timo Zill räumte nur ein, dass es sich nur um eine „einstellige Zahl“ ziviler Tatbeobachter innerhalb des Welcome-to-Hell-Zuges gehandelt habe.

Verdeckte Einsätze quasi unmöglich

Im Klartext bedeutet die Bewertung der Wissenschaftlichen Dienste: Schickt die Polizeiführung vermummte Beamte auf eine Demo, kann sie sich bei einer Auflösung der Kundgebung nicht auf Verstöße gegen das Vermummungsverbot stützen, ohne die Rechtmäßigkeit der Auflösung in Frage zu stellen.

Die dritte Kernaussage der Abhandlung aber ist die brisanteste – sie macht einen Einsatz verdeckter Ermittler in einer Demo quasi unmöglich. „Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben“, zitieren die Wissenschaftlichen Dienste das Versammlungsgesetz. Dies gelte „grundsätzlich für alle Polizisten“.

In der Praxis absurd

Die „Namen und Dienststelle“ müssten dem Demo-Anmelder genannt werden. In der Ausarbeitung heißt es: „Der Versammlungsleiter muss gerade die uniformierten Polizisten als solche erkennen, um ihr etwaiges Eingreifen nicht als Verhalten von Teilnehmern zu missdeuten“. Im Falle der Welcome-to-Hell-Demo war das nicht möglich. Er sei nicht angesprochen worden, sagt Blechschmidt.

„Dass sich vermummte Beamte gegenüber den Anmeldern ausweisen, ist in der Praxis absurd“, weiß auch der Linken-Abgeordnete Hunko. Er fordert deshalb „ein klares Verbot der Teilnahme verdeckt auftretender Polizisten auf politischen Versammlungen.“

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