Justiz in Berlin: Verurteilt – nicht wegen Rassismus

Betrunkene Polizisten verprügelten einen Schwarzen, nachdem er Zivilcourage zeigte. Nun sprach ein Berliner Amtsgericht sein Urteil.

Wenn die Polizei vorfährt, kann es gefährlich werden Bild: dpa

BERLIN taz | Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren. Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Nach der Schilderung des Nebenklägers Liam G. spielte sich der Vorfall folgendermaßen ab: Er habe am Morgen des 2. September 2013 im Görlitzer Park die beiden Männer dabei beobachtet, wie sie einen Schwarzen verfolgten und angriffen. Daraufhin versuchten er und mehrere andere Zeugen, dem Mann zu helfen, worauf die beiden Männer Liam G. angriffen und verprügelten. Dabei sollen sie Affenlaute gemacht und die Opfer beschimpft haben. Als Umstehende die Polizei rufen wollten, zückten die beiden ihre Dienstmarke und gaben sich als Polizisten zu erkennen, schlugen jedoch zunächst weiter zu. Erst durch dazukommende Streifenpolizisten sei der Angriff beendet worden.

Die beiden Polizisten gaben vor Gericht an, sich aufgrund ihrer Trunkenheit kaum mehr an den Vorfall erinnern zu können. Sie hätten eine achtstündige Kneipentour hinter sich gehabt. Ein Blutalkoholtest nach dem Vorfall ergab einen Wert von 2,0 Promille.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, im Handeln der Polizisten keine rassistische Motivation erkennen zu können. Die zahlreich zum Prozess erschienenen UnterstützerInnen des Nebenklägers Liam G. und die Beratungsstelle für Opfer rassistischer Gewalt „Reach Out“, die den Prozess begleitet hatte, sehen das anders: In der Verhandlung sei deutlich gewesen, dass eine „sehr problematische Gleichsetzung, nämlich die von schwarzen Menschen mit Drogendealern“, ausschlaggebend für das Verhalten der Polizisten war, sagt Biplab Basu von „Reach Out“.

Dennoch begrüßte „Reach Out“ den Ausgang der Verhandlung, dass es in solchen Fällen überhaupt zu einer Verurteilung komme, sei ungewöhnlich.

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