Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: „fck cps“-Button ist keine Beleidigung

Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich: Der Slogan „fuck cops“ ist dann legal, wenn die gesamte Polizei damit gemeint ist.

Drastische Worte: Wenn alle gemeint sind, fällt es unter Meinungsfreiheit. Bild: dpa

FREIBURG taz | Anstecker und T-Shirts, die Hass auf die Polizei ausdrücken, sind prinzipiell legal und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Kammerbeschluss. Es könne nicht unterstellt werden, dass damit bestimmte Polizisten beleidigt werden sollen.

Der konkrete Fall spielte in Bückeburg, einer Kleinstadt in Niedersachsen. Eine junge Frau trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „fck cps“. Die kryptische Buchstabenfolge steht für „fuck cops“ und ist ein bei Punks, Antifas und Fußballfans beliebter Slogan.

Auch zwei Bückeburger Polizisten verstanden die Botschaft. Sie schickten die 18-Jährige zum Umziehen nach Hause und drohten beim nächsten Mal eine Anzeige wegen Beleidigung an. Kurze Zeit später trafen die Polizisten die junge Frau erneut – mit einem Anstecker „fck cps“.

Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte die Heranwachsende nach Jugendstrafrecht im November 2013 zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Beleidigung habe sich auf die 25 uniformierten Polizeibeamten Bückeburgs bezogen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil. Doch die Bückeburger Teenagerin erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg.

Auch eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt und in der Regel nicht als strafbare Beleidigung einzustufen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung habe sich nicht auf eine „hinreichend überschaubare Personengruppe“ bezogen.

Die gesamte Polizei sei als Kollektiv so groß, dass nicht jeder Polizist in seiner persönlichen Ehre verletzt werde, so die Karlsruher Richter. Und es habe hier kein Indiz gegeben, dass nur die Polizei in Bückeburg gemeint war. Das Amtsgericht muss nun neu über den Fall entscheiden. (Az.: 1 BvR 1036/14)

Der Karlsruher Beschluss dürfte genauso für T-Shirts und Buttons mit der Abkürzung „ACAB“ (all cops are bastards) gelten. Die Träger solcher Meinungs-Accessoires sollten allerdings darauf achten, dass ihre Äußerung nicht auf bestimmte Polizisten bezogen wird. Wer bei einer Polizeikontrolle auf sein „fck cps“-T-Shirt zeigt, begeht eine Beleidigung, so das Landgericht Nürnberg im letzten Sommer.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.