Karlsruhe urteilt über Versandapotheken: Preisbindung gilt auch für Europäer

Das wäre geklärt: Auch europäische Versandapotheken unterliegen der deutschen Preisbindung. So jedenfalls urteilte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe.

Päckchen gepackt. Sollten sich hier Verschreibungspflichtiges finden, müssen deutsche Preise bezahlt werden. Bild: dapd

KARLSRUHE dapd/dpa | Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt auch für europäische Versandapotheken, die Medikamente an Kunden in Deutschland schicken. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.

Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde notwendig, weil das Bundessozialgericht in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hielt, der BGH in Karlsruhe dagegen nicht.

In der Verhandlung argumentierten Vertreter der deutschen Apotheke, die Preisbindung garantiere die gerechte Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Festpreise dienten der Abwehr von Gefahren für den Patienten. „Wenn der Patient erst einmal Preise vergleicht, kann unter Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden", erläuterte Anwalt Morton Douglas.

Die gegnerische Seite berief sich darauf, dass es nach deutschem Recht bisher keine Regelung gibt, nach der die Preisbindung auch für EU-Apotheken gilt. Eine Freigabe diene dem Wettbewerb und damit den Patienten. Vor allem chronisch Kranke könnten eine Menge Geld sparen.

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