Katalanen-Anwalt vor Ministeranhörung: „Wir vertrauen auf Belgien“

Die abgesetzten katalanischen Regierungsmitglieder werden in Brüssel angehört. Gonzalo Boye, Anwalt zweier Minister, gibt sich optimistisch.

Menschen stehen zusammen und halten die Fahne Kataloniens

Die katalanischen Politiker Clara Ponsati, Meritxell Serret und Antoni Comin protestieren in Brüssel für Puigdemont Foto: reuters

taz: Am Freitag findet in Brüssel die erste Anhörung im Auslieferungsverfahren gegen die fünf Mitglieder der abgesetzten katalanischen Regierung statt, die sich in Belgien aufhalten – unter ihnen auch Regierungschef Carles Puigdemont. Lässt sich die Auslieferung überhaupt verhindern?

Gonzalo Boye: Mich würde es überraschen, wenn Belgien die Angeklagten ausliefert. Es kann sein, dass dem Auslieferungsantrag des Madrider Sondergerichtshofs Audiencia Nacional in erster Instanz stattgegeben wird. Der Richter steht unter einem enormen Druck. Aber ich sehe nicht, wie das, was Spanien im Auslieferungsantrag aufführt, in der nächsten Instanz in das belgische Recht oder das europäische Recht passt.

Sind Auslieferungsanträge innerhalb der Europäischen Union nicht reine Formsache?

Schon, aber die Straftaten, die den Betroffenen vorgeworfen werden, sind im europäischen Auslieferungsabkommen so nicht vorgesehen. Es geht hier um Rebellion und Aufstand. So wie das Gericht in Madrid argumentiert, ist das weder im spanischen noch im belgischen Gesetz vorgesehen.

Was heißt das?

Für Rebellion und Aufstand muss dem Gesetz nach Gewalt im Spiel sein. Die Auslegung des Gesetzes durch die Audiencia Nacional ist völlig überzogen. Dahinter stehen ganz klar politische Interessen. Im Falle Katalonien wird das gesamte Recht hinsichtlich des Artikels 2 der Verfassung interpretiert. Dort heißt es: „Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier.“ Die Richter in Madrid ordnen dem alles unter. Sie gehen davon aus, dass es Gewalt ist, wenn sich eine Menschenmenge friedlich der Polizei und der Guardia Civil in den Weg stellt. Diese Definition kommt einer schweren Einschränkung des Demonstrationsrechtes gleich. Außerdem geht die Audiencia Nacional geht davon aus, dass sechs Millionen Euro veruntreut wurden, um das Referendum vom 1. Oktober vorzubereiten. Der Oberste Gerichtshof, wo die Mitglieder des Präsidiums des Autonomieparlaments wegen der gleichen Delikte vor Gericht stehen, sieht dafür keinerlei Beweise. Hinzu kommt, dass die gleichen Anklagen vor vier Gerichten gleichzeitig verhandelt werden. Erstinstanzlich vor dem Amtsgericht in Katalonien, dann vor dem Obersten Gericht Kataloniens, die katalanische Regierung vor der Audiencia Nacional und das Parlamentspräsidium vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid. Die Staatsanwaltschaft hätte dies nie zulassen dürfen. Denn das kann dazu führen, dass die gleichen Taten völlig unterschiedlich bewertet werden.

Aber die Angeklagten haben doch ganz klar gegen die Verfassung verstoßen.

Die Meinung des Volkes abzufragen ist kein Verbrechen.

52, ist Anwalt der beiden abgesetzten katalanischen Minister Meritxell Serret und Toni Comín.

Aber ein Unabhängigkeitsreferendum ist in der Verfassung nicht vorgesehen.

Okay. Dann war es eben ein Picknick, die Regierung hat das Referendum abschätzig als Picknick bezeichnet. Vielleicht sollte die Regierung erst mal klären, was das denn nun war – Picknick oder Rebellion? Dass jemand dafür verfolgt wird, dass er Gesetze verabschiedet und eine Volksabstimmung durchgeführt hat, distanziert Spanien vom restlichen Europa.

Das Referendumsgesetz und das Gesetz zum Übergang zu einer Katalanischen Republik wurden vom Verfassungsgericht für illegal erklärt. Die katalanische Regierung hat dennoch weitergemacht.

Das ist die größte Lüge der Regierung in Madrid. Das Referendumsgesetz wurde nicht für illegal erklärt, es wurde nur bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Dann stellt sich die Frage nach der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes: Von zwölf Richtern werden vier von der Regierung ernannt, zwei vom Senat, wo die Regierungspartei die absolute Mehrheit hat, vier vom Kongress und zwei vom Richterrat, wo die Konservativen auch die Mehrheit haben. Wenn das keine politisches Gremium ist?! In Brüssel steht nicht der katalanische Unabhängigkeitsprozess vor Gericht, sondern Spanien und die Qualität seiner Demokratie und Justiz.

Stimmt es, dass Spanien im Auslieferungsantrag Delikte anführt, die den in Spanien verbliebenen katalanischen Ministern nicht vorgeworfen werden?

Ja. Im Auslieferungsantrag ist von Korruption die Rede, um das Delikt der Veruntreuung zu untermauern. Selbst wenn letztendlich Veruntreuung öffentlicher Gelder bewiesen werden kann, ist das längst keine Korruption. Die Anklage in Madrid geht von drei Vergehen aus: Rebellion, Aufstand und Veruntreuung. Im Auslieferungsantrag kommen Befehlsverweigerung und Amtsmissbrauch hinzu. In Spanien sitzen acht Angeklagte wegen dreier Vergehen in Untersuchungshaft. Die Auslieferungsanträge gegen die Mitangeklagten, die sich nach Belgien abgesetzt haben, belaufen sich auf fünf Anklagepunkte.

Was erwarten Sie vom Termin am Freitag?

Es wird eine lange Anhörung. Aber es wird keine Entscheidung fallen. Das Gericht wird sich dafür mindestens acht bis zehn Tage Zeit nehmen.

Und nach der zweiten Instanz können Sie noch in Berufung gehen?

Und von dort aus, wenn nötig nach Straßburg vor den Europäischem Menschenrechtshof. Der kann die Auslieferung bis zu einer endgültigen Entscheidung aufschieben. Wenn es so weit kommen sollte, kann das Verfahren mehrere Jahre dauern. Aber wir glauben nicht, dass der Gang nach Europa nötig wird. Wir vertrauen voll und ganz auf die belgische Justiz.

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