Kein Aufstieg mehr durch Bildung: SPD killt Ambitionen

Hamburg erlaubt es nicht allen Schülern, freiwillig die 10. Klasse zu wiederholen. Nur Hauptschüler, die sehr gute Noten haben, bekommen die Chance

Zuviel Aufstieg durch Bildung? Nicht mit der SPD! Martin Schulz im Gespräch mit Gymnasiasten Foto: Charisius (dpa)

HAMBURG taz | Es war Sommer, alle wollten wohl nach Hause. Die Befassung mit Punkt 9 von 14 Änderungen des Hamburger Schulgesetzes dauert vielleicht zehn Minuten. Der redselige Schulsenator erzählt, es ginge nur darum zu verhindern, dass ein Schüler ein Jahr wiederholt, um seinen Schnitt von 3,4 auf 3,2 zu verbessern. Die Abgeordneten haken kaum nach, keiner ist so richtig im Stoff. Kostet ja Geld, so ein zusätzliches Schuljahr. Nächster Punkt. Dann geht es darum, ob der Schulausschuss eine Pause macht. Er habe Hunger, drängelt ein Abgeordneter. „Leider“, sagt die Vorsitzende, „darf man keinen Imbiss mehr bestellen.“

Ein Jahr später. Es sind Sommerferien. Yanis* ist ein eher schüchterner Junge, leger schwarz gekleidet, hochgewachsen, das umgedrehte Käppi auf dem Kopf. Der 16-Jährige sitzt am Beratungstisch von Sozialarbeiterin Ulla Kutter-Christoph** im Kinder- und Familienzentrum (Kifaz) Schnelsen-Süd. Das ist ein kleiner Flachbau im Rund einer Hochhaussiedlung, die als Brennpunkt gilt. Vor sich hat Yanis die Unterlagen, die über seine Zukunft entscheiden. Er ist kein Schüler mehr. Er darf das 10. Schuljahr nicht wiederholen. Das hat er mitten in den Ferien erfahren.

Wiederholen? Abgelehnt!

Der Brief, den die Schulaufsicht schickte, hat es in sich. Sie kann dem Antrag, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen, nicht zustimmen, weil „zunächst“ die Notenvoraussetzungen nicht stimmen. Yanis hat ein Hauptschulzeugnis mit dem glatten Durchschnitt 2,0. Er hat Dreien in Mathe, Deutsch und Englisch, sonst nur Zweien und Einsen. Doch damit er die 10. Klasse noch mal machen darf, so verrückt ist das Hamburger System, muss er besser sein. Denn die Noten werden umgerechnet auf das nächst höhere Realschulniveau und entfalten selektive Wirkung: Aus jeder drei wird eine fünf.

An den alten Gesamtschulen war in Hamburg das freiwillige Wiederholen der 10. Klasse erlaubt. So steht es in der Ausbildungsordnung von 1986. Nur eine zweite Ehrenrunde bedurfte der Genehmigung der Klassenkonferenz.

Die erste Hürde kam 1998. Die Wiederholung der 10. Klasse setzte nun voraus, dass ein Schüler in mindestens einem der Fächer Deutsch, Mathe oder Englisch die Note 4 auf Realschulniveau hat.

2011 wurde die Hürde verschärft. Nun sind in Mathe, Deutsch und Englisch zweimal die Note 2 nötig.

2014 wird die letztendliche Entscheidung von der Schule in die Behörde verlagert.

2015 wird die Hürde noch mal verschärft. Nun darf ein Wiederholer in höchstens vier Fächern die Realschul-Note „mangelhaft“ und in keinem ein „ungenügend“ haben, also höchstens viermal die Note 3 und keine Note 4 auf Hauptschulniveau.

Auch bei Krankheit und hoher Belastung wird die Wiederholung an die Erwartung eines höheren Schulabschlusses geknüpft.

2016 wird diese Hürde ins Schulgesetz aufgenommen.

Die Beamtin, die den Brief verfasst hat, verweist auf Paragraf 45, Absatz 2 des Schulgesetzes, eben die neu geänderte Passage, die die Abgeordneten durchgewunken haben, in Verbindung mit Paragraf 12 der Ausbildungsverordnung, die schon ein Jahr zuvor verschärft wurde.

Yanis spricht leise. Sein Ziel ist der Mittlere Schulabschluss, MSA genannt. Denn er will zur Polizei gehen. Dort hat er in der 9. Klasse sein Praktikum gemacht und auch schon die „Sportprüfung für den Polizeidienst“ bestanden. „Ich wollte die Prüfung zum MSA machen“, erzählt er. „Aber meine Lehrerin sagte: Wiederhole lieber ein Jahr, dann hast du bessere Chancen.“ Dafür solle er sich in Deutsch und Mathe um eine Note verbessern: „Damit die Schule sieht, dass du dich anstrengst.“ Er hat sich um eine Note verbessert, doch das reicht nun nicht.

Man könne nichts für ihn tun, die Schule sei nicht mehr zuständig, erfahren die Eltern am Telefon. Gemeinsam mit Beraterin Kutter-Christoph ruft Yanis bei der Schulaufsicht an, es läuft ein Band. Über 600 Anträge werden von den neun Beamten bearbeitet. Eine persönliche Auskunft sei „aufgrund der hohen Anzahl der Anträge“ nicht möglich, steht auf der Homepage.

Der Brief geht noch weiter. „Darüber hinaus wird eine längere Krankheit oder eine schwerwiegende Belastung im Antrag nicht plausibel gemacht“, schreibt die Beamtin. Und das ist seltsam. Denn Yanis Eltern gaben im Februar, als für ihr Kind den Antrag stellten, sehr Persönliches preis.

Yanis Cousin, sein enger Vertrauter und auch schulisches Vorbild, war an Krebs gestorben. Ihr Sohn hatte Schwierigkeiten, das zu verstehen und war „lange Zeit traurig deswegen“, schreiben die Eltern. „Er konnte sich nicht auf schulische Dinge konzentrieren und war sehr in sich gekehrt und ohne Antrieb.“ Sie hätten gemerkt, dass er die Schule vernachlässigte, hätten aber keinen Druck gemacht, weil er den Todesfall verarbeiteten musste.

Ärztliches Attest zählt nicht

„Ich war lange krank und hatte ein Attest vom Arzt“, erzählt Yanis. Die hätten ihm gesagt, das sei ein wichtiger Grund zum Wiederholen. Der Behörde liegt das Attest einer Psychiaterin vor: Bei dem Jungen kam es zu einer depressiven Reaktion. Aus fachärztlicher Sicht solle man dem Jungen die Wiederholung zugestehen.

Doch das tut die Behörde nicht. Sie schreibt noch, dass Yanis „Förderung“ in Deutsch und Mathe bekommen habe, die „lediglich zu einer geringen Verbesserung“ geführt habe. Da aber laut Zeugniskonferenz die „langjährigen Mängel in den fachlichen Kompetenzen trotz erfolgter Förderung weiter vorliegen“, sei das Erreichen eines höheren Abschlusses „nicht sichergestellt“.

Man könne nichts für Yanis tun, die Schule sei nicht mehr zuständig, erfahren die Eltern am Telefon

Der Brief ist unpersönlich. Ein Freund von Yanis bekam fast den gleichen. Wir verabreden uns erneut im Kifaz. Ein paar Jungs wollen berichten.

James* humpelt auf Krücken ins Kifaz. Bei ihm ist es ganz verrückt. Er hat noch keinen Brief und weiß nicht, wie es nach den Ferien weitergeht. Der 16-Jährige hatte vier Hüft-OPs, war zwei Jahre viel in der Klinik. „Ich war in der 10. Klasse 70 Prozent nicht da“, sagt er. Auch er möchte die Zehnte wiederholen und den Mittleren Abschluss schaffen, um Immobilienkaufmann zu lernen. Doch die Lehrer hätten versucht, ihn zum Abgang zu überreden.

Berufsberatung als „Hirnwäsche“

„Eine richtige Hirnwäsche war das“, erinnert James. Sein Kumpel Arian* kennt solche Gespräche. „Als ich in die Oberstufe wollte, rief mich eine Beraterin an, ob ich nicht lieber eine Ausbildung bei Aldi machen will.“

Auch Yanis spricht von „Hirnwäsche“. Die Jugendberufsberatung sagte ihm, er könne Tischler oder Glaser werden. Danach, in drei Jahren, hätte er auch den Mittleren Schulabschluss. „Aber Handwerk interessiert mich einfach nicht“, sagt Yanis. „Ich habe Angst, dass ich das nicht durchhalte“. Doch das ist die Idee von Schulsenator Ties Rabes (SPD): Die Kids brauchen nicht auf der Schule zu bleiben. Es gebe über Ausbildung andere Wege, den Mittleren Schulabschluss zu schaffen.

Nur ist das gar nicht so leicht. In den letzten Jahren hat Hamburg nicht nur das Sitzenbleiben abgeschafft. Es wurde auch das Übergangssystem der beruflichen Schulen umgemodelt. Nicht zum Vorteil, findet Sozialberaterin Kutter-Christoph. „Man hat die Wege des zweiten Bildungsweges verstopft“, sagt sie. „Alle diese Jugendlichen werden gezwungen, auf Basis ihres Hauptschulabschlusses eine Ausbildung zu machen. Das schränkt die Möglichkeiten ein.“

In der Tat warben Hamburgs Berufsschulen 2011 noch auf ihrer Homepage mit Berufsfachschulen, wo Schulabgänger wie Yanis in zwei Jahren den Realschulabschluss schaffen konnten. Die Basis für weitere Bildungswege. Nun aber sind diese Schulen abgeschafft. Für alle, die keine Lehrstelle haben, gibt es als neuen Königsweg die „Ausbildungsvorbereitung Dual“, kurz AV genannt. Vier von zehn Schulabgängern landen in dieser Maßnahme, die aus zwei Tagen Schule und drei Tagen Praktikum besteht. Von dort, so das Ziel, werden sie in Ausbildung vermittelt.

Doch einen mittleren Schulabschluss kann Yanis dort nicht erwerben. Das Angebot ist umstritten und hat auch bei den Schnelsener Jungs keinen so guten Ruf. „Wir kennen sehr viele, mehr als zehn, die da waren“, berichtet Arian. „Die sind alle perspektivlos da rausgekommen. Das Jahr hat ihnen nichts gebracht“. „Ich hab gehört, die hängen da nur ab“, ergänzt Yanis. Ein Freund habe ihm gesagt: „Mach, was du willst, aber geh nicht ins AV.“

In Schleswig-Holstein wäre alles einfacher

Die Situation ist absurd: Nur wenige Kilometer entfernt, in Schleswig-Holstein, gibt es noch solche Berufsfachschulen wie früher in Hamburg. Yanis müsste auf eine Warteliste, weil es jetzt spät ist. Ein anderes Schlupfloch wären Privatschulen, überlegen die Jungs. Doch auch hier legt sich die Schulbehörde quer.

Auf dem Rechtsportal open.jure.de findet sich ein Urteil aus dem Jahr 2015. Eine Mutter aus Hamburg wollte, das ihr Sohn die 10. Klasse auf einer Privatschule wiederholt. Doch das Gericht ließ das nicht zu. Das Urteil macht deutlich, wie die Behörde argumentiert. Dass der Junge, nennen wir ihn Albert, persönliche Probleme hatte und unter den Folgen einer Operation litt, sei nicht „glaubhaft“ dargelegt. Seine Noten seinen für eine Wiederholung viel zu schlecht. Und dann wird aufgezählt: Er hat zwar in den Hauptfächern Deutsch und Englisch je eine Vier, doch in den übrigen Fächern hat er Fünfen und Sechsen. Ein Schnitt von 4,7.

Grausig schlecht auf den ersten Blick. Nur sind dies Realschul-Noten: künstlich umgerechnet, um zwei Stufen verschlechtert. In seinem Hauptschulzeugnis hat der Junge nur Zweien, Dreien und ein paar Vieren, einen Schnitt von 2,7. Klingt schon besser. Würde er in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, wären seine Realschulnoten vermutlich besser: Note 3,7, also ausreichend. Denn dort beträgt der Umrechnungsabstand der Noten zwischen Hauptschule und Realschule nur eine Stufe und nicht zwei wie in Hamburg.

Kritik an der Notentabelle

„Ich halte die Hamburger Notentabelle für nicht wissenschaftlich belegt“, sagt Kay Beiderwieden, Bildungsexperte der Hamburger Linkspartei. Der Soziologe ist auf Statistik spezialisiert. Er sagt, Schulnoten hätten „kein metrisches Niveau“, die Abstände der Noten seien nicht gleich, „von daher sind auch die Umrechnungstabellen fraglich“. Im Berlin gibt es denn auch ein ganz anderes, ein 15-Punkte-System. Die Bremer Schulbehörde arbeitet auch mit zwei Notenniveaus, lehnt es aber ab, die Noten umzurechnen. In allen drei Ländern wird es Wiederholern nicht derart schwer gemacht.

Doch in Hamburg wird in „schlechte“ Noten umgerechnet – und damit auch Politik gemacht. Bei der kurzen Debatte im Schulausschuss wagte eine Politikerin eine Frage: Ob es nicht sinnvoll wäre, das Förderprogramm auf den Prüfstand zu stellen, statt zu sagen „Ihr habt jetzt wirklich schlechte Noten, die dürft ihr bei uns aber nicht wieder wiederholen.“ Nein, sagte Senator Ties Rabe. Er sei dafür, das so zu lassen. „Berücksichtigen Sie bitte, dass die Versetzungshürden jetzt nicht turmhoch sind, um es einmal vorsichtig zu sagen.“ Man gebe ja schon Chancen auf den Realschulabschluss bei einer Schwelle, die, „gelinde gesagt, von vielen hier als schwierig empfunden wird“.

Hier sprach der Gymnasiallehrer Rabe. Nachgehakt hat keiner. Das Bild ist das der konservativen Gymnasiallobby: Jugendliche, die abhängen und chillen, statt zu lernen.

Seinen Ursprung hat die Hamburger Notentabelle in der früheren Gesamtschule, wo es neun „A- und B-Noten“ gab. Dort half diese Stufung, Hauptschülern ein passables Abschlusszeugnis zu geben. In der Gesamtschule gab es bis Ende der 90er keine Hürde, wie es sie heute gibt. Sie war die erste Schulform, die das oft demütigende Sitzenbleiben in den unteren Klassen abschaffte, sozusagen das Zukunftslabor für das heutige System. Nur durften die Kids eben am Ende noch mal ein Jahr wiederholen, um sich zu verbessern. Etwa sechs Prozent eines Abschlussjahrgangs nutzten diese Option.

Nicht mal drei Prozent dürfen wiederholen

Nun aber, unter Ties Rabe, erhalten nach aktuellen Zahlen nicht mal drei Prozent diese Chance. Er verschärfte die 1998 eingeführte Notenhürde 2011 und 2015 in zwei Schritten. Und wo die Regelung nun auch im Schulgesetz steht, wird aus dem Ganzen eine richtige Falltür. Wer wiederholen will, darf nur vier Dreien haben auf grundlegendem Niveau und keine Vier.

Ist das die Exit-Tür für migrantische Jungs? Die taz fragte bei der Behörde nach, warum Yanis und James trotz Attest und Hüft-OP nicht wiederholen dürfen. Antwort: Die beiden seien schon vorher nicht gut genug gewesen. Die Erfahrung zeige, dass selbst Bessere das nicht sicher schafften. Krankheit allein zählt nicht als Grund. 185 Anträge wurden in der Art abgelehnt.

James kann das nicht fassen. „Ich hatte keine Chance“, sagt der hochgewachsene junge Mann. „Wenn die einmal ein Bild von dir haben, wollen sie nicht mehr viel wissen.“ Er sei doch aber in der 8. Klasse noch ein Kind gewesen, jemand ganz anderes als heute. „Ich weiß, dass ich es schaffen könnte. Für mich hat jede Unterrichtsstunde Priorität.“

Der Ruf der Viertels hilft nicht gerade

„Die werfen alle in einen Topf“, regt sich auch Yanis auf. Generell fühlen sich die Jungs aus dem Hochhausviertel nicht richtig gesehen. „Die Lehrer kennen uns nicht. Nur unseren Ruf, weil wir aus diesem Viertel kommen“, sagt Joseph*, ein Kumpel von James. „Die sagen nur: Jungs, ihr bringt so viel Unruhe rein.“

Man spricht und tauscht sich aus über die Zeit nach der Schule. Fünf Freunde haben versucht, den Mittleren Schulabschluss als externe Prüfung „beim Staat“ abzulegen. „Drei haben das auch geschafft.“ Yanis hat mit seinen Eltern Widerspruch bei der Behörde eingelegt, in der Hoffnung, dass er doch wieder zur Schule darf.

Von dieser Möglichkeit berichtete auch der Leiter der Rechtsabteilung der Schulbehörde, Andreas Gleim, damals im Schulausschuss. „Und wenn man dann drei Monate später gesagt hat, was ist mit deinem Widerspruch, dann haben sie gesagt, na, jetzt habe ich ja gemerkt, das ist gar nicht so furchtbar hier.“

Drei Monate also kann so ein Widerspruch dauern. So lange kann Yanis nicht warten. Wenn er doch weiter zur Schule darf, würde ein pensionierter Lehrer ihm zweimal die Woche helfen, schreiben seine Eltern. Er sehe bei ihm das Potenzial, den Mittleren Schulabschluss zu schaffen. Und James sagt, seine Mutter werde ihm Nachhilfe bezahlen. Er schöpft noch Hoffnung, dass sein Fall positiv entschieden wird.

Es ist ein Drama. Nächste Woche sind die Ferien zu Ende, dann beginnt für sie das Schuljahr in der Ausbildungsvorbereitung, wo sie nicht hin wollen. Für Yanis bleibt noch ein Eilantrag bei Gericht, doch dafür stehen die Chancen nach der Schulgesetzänderung noch schlechter als in Alberts Fall.

In „wirklich schweren Notfällen“ finde man immer eine gute Lösung, sagte Rechtsabteilungsleiter Gleim im Schulausschuss. Auch die taz erhielt zur Antwort, dass die Rechtsabteilung sich um „einvernehmliche Lösungen“ bemühe, wenn Argumente für eine andere Schullaufbahn sprächen. Und die Schulaufsicht, hört man, hat ein Büro, wo man hingehen kann. Vielleicht bekommen die beiden ja noch eine Chance.

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