Kein Verfahren gegen SS-Mann: Taten nicht mehr nachweisbar

In Köln wird ein 89-Jähriger nicht wegen der Teilnahme an einem SS-Massaker angeklagt. Das Gericht geht davon aus, dass seine Beteiligung nicht mehr belegbar ist.

Joachim Gauck zu Besuch in Oradour-sur-Glane. Bild: dpa

KÖLN dpa/afp | SS-Männer töteten vor 70 Jahren mehr als 600 Menschen in einem französischen Dorf – ein heute 89 Jahre alter Kölner soll als 19-Jähriger an dem Massaker beteiligt gewesen sein. Das Landgericht in Köln geht aber davon aus, dass dem Rentner eine aktive Beteiligung nicht mehr nachweisbar ist, wie es am Dienstag mitteilte.

Der Mann habe zwar nie bestritten, als Mitglied des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ beim Massaker von Oradour-sur-Glane am 10. Juni 1944 vor Ort gewesen zu sein, stichhaltige Beweise dafür, dass er selbst Menschen getötet oder aktiv bei der Ermordung der Dorfbewohner geholfen habe, sieht das Gericht aber nicht. Deshalb wurde nach Auskunft des Gerichtes vom Dienstag die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Mann abgelehnt.

Die für die Aufarbeitung von NS-Verbrechen zuständige Staatsanwaltschaft in Dortmund hatte den Kölner im Januar vor der Kölner Jugendkammer angeklagt.

Das kleine Dorf Oradour-sur-Glane steht für die Grausamkeit der Nazi-Besatzung in Frankreich. 642 Menschen, darunter 452 Frauen und Kinder, wurden in dem rund 20 Kilometer von der Stadt Limoges entfernten Ort in Südwestfrankreich am 10. Juni 1944 durch SS-Männer erschossen, erstickt oder verbrannt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.