Keine Liberalisierung: Kein Lichtblick für Späti-Freunde

Senat und Abgeordnete lassen Pläne fallen, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Spätis zu liberalisieren.

Durchlebt schwere Zeiten: der Berliner Späti. Bild: dapd

„Und wieder wird Berlin ein Stück mehr Deutschland“, twitterten Anfang der Woche viele BerlinerInnen. Was sie meinen: Betreiber und Kunden zahlreicher Spätkauf-Läden müssen die Hoffnung auf eine Legalisierung der Sonntagsöffnung begraben. „Ich werde keine Initiative zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einbringen“, hatte Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) am Montag gesagt. Auch Abgeordnete wie der SPDler Joschka Langenbrinck haben ihre Initiative für eine Späti-Ausnahmeregelung definitiv aufgegeben.

In Berlin dürfen sonntags nur zwei Arten von Geschäften öffnen: die, die Touristenbedarf und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr verkaufen, und die, deren Sortiment sich auf Backwaren, Milchprodukte, Blumen und Zeitungen beschränkt. Das Sortiment am Sonntag einfach zu verkleinern ist nicht erlaubt.

Im April hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Beschwerde eines Späti-Betreibers zurückgewiesen: Er hatte sich gegen ein Verbot des Ordnungsamtes gewehrt, seinen Laden unweit des Mauerparks am 1. Mai zu öffnen. Die OVG-Entscheidung besiegelte das Ende der bis dahin liberalen Handhabung geltenden Rechts. Deshalb wurden zahlreiche Rufe nach einer Gesetzesänderung zugunsten der Spätis mit umfassendem Sortiment laut.

Mit am lautesten rief SPD-Mann Langenbrinck – entsprechend enttäuscht ist er jetzt: „Eine rechtssichere Sonderregelung ist nicht möglich, weil das Bundesverfassungsgericht für Sonntagsöffnungen enge Grenzen gesetzt hat.“ Außerdem hätten Kirchen, Gewerkschaften und bestimmte Einzelhändler strikte Ablehnung signalisiert. „Ich finde das frustrierend“, sagte Langenbrinck der taz.

Die Ablehnung bestimmter Einzelhändler erklärt sich so: Eine Ausnahmegenehmigung hätte erhalten, wer gewisse Kriterien erfüllt – etwa, dass nur der Inhaber hinter der Theke steht oder die Verkaufsfläche kleiner als 100 Quadratmeter ist. Händler, die dies nicht erfüllen, hätten Klagen angekündigt, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen: „Spätis sind wie junge Hunde, jeder mag sie. Aber eine Sonderregelung für die einen hätte eine Benachteiligung der anderen bedeutet.“ Er sieht als einzigen Ausweg die komplette Liberalisierung der Öffnungszeiten. Die aber bedürfe einer Grundgesetzänderung. Außerdem hat SPD-Senatorin Kolat das Thema nun für erledigt erklärt.

Kritik übte der Sprecher der Interessengemeinschaft der Kiez-Kioske, Matthias Liebe: „Die Politik ist einfach nicht willens und in der Lage, schnell genug eine Lösung für die Situation zu finden.“ Scheinbar sei der öffentliche Druck nicht groß genug. Trotzdem werde sich an der Gesamtsituation aufgrund der Personalsituation der Ordnungsämter kaum etwas ändern: „Ein Bezirk kann nur einen Bruchteil der Läden an einem Sonntag kontrollieren.“

Das bestätigt Pankows Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU): „Wir können nur in Einzelfällen verwarnen, und das ist angesichts von Hunderten Verkaufsstellen schlichtweg ungerecht.“ Für seine 20 Mitarbeiter im Außendienst des Ordnungsamtes sei es eben nur eine Aufgabe von vielen, die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes zu überwachen. Darum will Kühne weiter das Gespräch mit Senat und Abgeordnetenhaus suchen.

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