Kinderpornografie-Verdacht: Edathy wehrt sich gegen Ermittlungen

Der frührere SPD-Politiker erhebt erneut Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Hannover. Und Niedersachsens CDU will Einsicht in die Ermittlungsakten einklagen.

Im Fokus: der ehemalige SPD-Politiker Sebastian Edathy. Bild: dpa

HANNOVER dpa/taz | Der Anwalt des wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie verdächtigte Sebastian Edathy hat die niedersächsische Justizministerin aufgefordert, die Staatsanwaltschaft Hannover von den Ermittlungen gegen ihn zu entbinden. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, unrechtmäßig das Verfahren gegen seinen Mandandten aufgenommen zu haben, da er zur Zeit der ersten Durchsuchungen noch Abgeordneter des Bundestages gewesen sei.

Das niedersächsische Landesjustizministerium hat das Ersuchen des früheren SPD-Politikers am Freitag in einer Pressemitteilung bestätigt. In dem Schreiben des Anwalts heißt es, Edathy habe zwar am 7. Februar 2014 erklärt, dass er auf sein Bundestagsmandat verzichtet, dennoch habe er bis zum 10. Februar offiziell die Immunität eines Abgeordneten genossen, da die Bestätigung des Bundespräsidenten erst an diesem Tag erfolgt sei. Eine weitere Reaktion des Justizministeriums Hannover steht noch aus.

Unterdessen will Niedersachsens CDU mit einer Klage gegen die Landesregierung am Staatsgerichtshof in Bückeburg die Herausgabe der Ermittlungsakten im Fall Edathy erzwingen. „Bislang wurden uns von der Landesregierung gerade einmal vier Prozent der Akten vorgelegt, das ist ein Affront gegen das Parlament“, sagte der Chef der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, am Freitag in Hannover. „Offenbar gibt es hier etwas zu verbergen.“

Eine Klage auf Einsicht in Ermittlungsakten vor einem Verfassungsgericht sei in Deutschland ein Präzedenzfall, sagte Thümler. Bislang gebe es nur Urteile von Zivilgerichten zu Fällen, in denen Angeklagte gegen die Vorlage von Ermittlungsakten durch die Staatsanwaltschaft an Parlamentarische Untersuchungsausschüsse geklagt hätten. Die Juristen in der CDU rechnen sich laut Thümler gute Chancen aus, da in diesen Fällen die Vorlage der Akten von den Zivilgerichten stets für rechtmäßig befunden wurde. Das Justizministerium in Hannover reagierte gelassen auf die Ankündigung. „Das ist das gute Recht der CDU“, sagte ein Sprecher.

2100 Seiten Akten

Es ist die zweite Klage der CDU gegen die rot-grüne Landesregierung innerhalb eines halben Jahres. Im Dezember hatte die Fraktion die vollständige Herausgabe der Akten zur Affäre um den inzwischen entlassenen Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag eingereicht. In diesem Verfahren könnte das Urteil im Sommer fallen.

Von den rund 2100 Seiten, die die Edathy-Akten laut CDU insgesamt umfassen, seien nur 84 vertrauliche Seiten übergeben worden, sagte Thümler. Die Klage beziehe sich nicht nur auf Akten der Regierung, sondern auch auf die der Staatsanwaltschaft. „Ohne Einsicht in Ermittlungsakten können wir nicht überprüfen, ob das, was die Justizministerin und die Vertreter der Staatsanwaltschaft öffentlich mitgeteilt haben, der Wahrheit entspricht.“

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in dem Fall auch ein Verfahren wegen Geheimnisverrats eingeleitet, weil Medien vorab über Inhalte aus dem Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) zu den Ermittlungen berichtet hatten. Das LKA sieht demzufolge den Nachweis erbracht, dass der frühere niedersächsische Bundestagsabgeordnete Edathy sich im Internet auch Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt beschafft hat.

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