Klage von Pussy Riot: Miese Haftbedingungen

Die freigelassene Pussy-Riot-Sängerin Samuzewitsch klagt gegen die Haftbedingungen. Während des Prozesses habe es kaum Schlaf und wenig Essen gegeben.

Inakzeptable Behandlung: Jekaterina Samuzewitsch nach der Freilassung. Bild: dapd

MOSKAU afp | Die auf Bewährung freigelassene russische Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt. Sie gehe gegen die Haftbedingungen sowie gegen die Einschränkung ihrer Redefreiheit vor, sagte Samuzewitschs Anwältin am Freitag dem Radiosender Moskauer Echo. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war in der vergangenen Woche zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Klage richte sich auch gegen die Behandlung der Bandkolleginnen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, die weiterhin in Lagerhaft sind, sagte Chrunowa. Die Kritik an den Haftbedingungen stützt sich demnach auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Folterverbot.

Während des Prozesses hätten die Frauen kaum Schlaf bekommen. Sie seien oft erst gegen Mitternacht in ihre Zellen gekommen und hätten am folgenden Tag wieder am frühen Morgen aufstehen müssen, um zum Gericht zu fahren, sagte Chrunowa.

Während der Verhandlung wurden den Angeklagten laut der Anwältin Essen und Getränke verweigert. Diese Behandlung sei nach dem Maßstab der Menschenrechtskonvention „inakzeptabel“. Zudem stelle der Prozess eine Einschränkung der Redefreiheit dar, gegen die Samuzewitsch ebenfalls Beschwerde in Straßburg eingereicht habe.

Die drei Frauen waren im August wegen „Rowdytums“ zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein „Punkgebet“ gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt und dessen Rücktritt gefordert hatten.

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