Kommentar Abweisung der AfD-Klage: Populisten bleiben unkorrigiert

Die AfD hat den Prozess vor dem Verfassungsgericht verloren. An ihren Hetzparolen darf sie aber trotzdem festhalten.

Richter des Bundesverfassungsgericht

Die Karlsruher Richter hätten auch einen anderen Weg gehen können Foto: dpa

Ein Verfassungsgericht ist eine tolle ­Erfindung. Es kann mit seiner Autorität Konflikte lösen, die in der Politik völlig verhärtet sind. Am besten gelingt das natürlich mit rechtlichen Konflikten. Der Streit um die Frage, ob die Flüchtlingspolitik der Regierung recht­mäßig ist, wäre ein guter Anwendungsfall gewesen. Doch Karlsruhe hat sich gedrückt. Es hat die Klage der Alternative für Deutschland für unzulässig erklärt, ohne einen Ton zur Sache zu sagen.

Dabei ist der Streit über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einer der schwersten Verfassungskonflikte der letzten Zeit. Die AfD betont fast täglich, dass die Regierung das geltende Recht bricht. Bei der Bundesanwaltschaft gingen stapelweise Anzeigen wegen Hochverrats ein.

Der amtierende Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Februar 2016, in Deutschland gebe es eine „Herrschaft des Unrechts“. Und im Sommer hat der CSU-Mann Seehofer mit seinem juristisch begründeten Einschwenken auf AfD-Positionen („Zurückweisen an der Grenze“) fast die Regierung platzen lassen. Eigentlich musste man der AfD dankbar sein, dass sie in dieser Situation das Bundesverfassungsgericht anruft.

Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollen, fanden sie bisher immer einen Weg. Doch heute sind sie nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Denn in der Sache war nun nicht gerade wahrscheinlich, dass die Richter ihre Mär vom permanenten Rechtsbruch stützen. Eher musste die AfD damit rechnen, dass Karlsruhe auf den Vorrang des EU-Rechts verweist, der die AfD-Theorie wie ein Kartenhaus zusammenfallen lässt.

Doch die Karlsruher Verfassungsrichter haben diese Chance zur Klärung ungenutzt verstreichen lassen. Nun hat die AfD den Prozess zwar verloren, kann aber an ihren Hetzparolen unkorrigiert festhalten.

Juristisch war der von Karlsruhe gewählte Weg keineswegs zwingend. Das Gericht hätte im Übrigen auch im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung das Nötige sagen können. Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollen, fanden sie bisher immer einen Weg. Doch heute sind sie nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

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