Kommentar Frankreichs Entschuldigung: Ein später Anflug von Reue

Präsident Hollande entschuldigt sich vorsichtig für ein 50 Jahre altes Verbrechen – und wird dafür angegriffen. Das nützt ihm am Ende.

François Hollandes minimalistische „Anerkennung“ der algerischen Opfer eines von französischen Polizisten in Paris verübten Massakers am 17. Oktober 1961 kommt zu spät, um offene Wunden zu heilen. Sie kann allenfalls schmerzliche Erinnerungen lindern. Seine Sätze sind ungenügend, weil er es allen recht machen will und dabei weder den Opfern noch den Tätern ihre Rolle zuweist.

Dabei hat die mörderische Niederschlagung eines friedlichen Protests hunderter Algerier sehr wohl einen Namen und ein Gesicht: Maurice Papon, damals verantwortlicher Polizeipräfekt. Und es ist wohl kaum ein Zufall, dass er zuvor eine ebenfalls verheimlichte Karriere als Nazikollaborateur hatte.

Frankreich hat sich immer schwer getan mit der Aufarbeitung der finstersten Kapitel seiner Geschichte: der Kollaboration mit den Nazis bei der Verfolgung von Juden und Widerstandskämpfern oder auch der Unterdrückung in den Kolonien.

Dass aber ausgerechnet Mitglieder der rechten Opposition wie Expremierminister François Fillon den heutigen Präsidenten kritisieren, weil er in einem Anflug von Reue an einem Tabu rüttelt, ist deplatziert. In ihrem Bemühen, die verlorene Ehre eines Teils der Ordnungshüter von 1961 zu retten, verhöhnen sie nur die Opfer von damals und ihre heutigen Nachkommen.

Eines kann man dieser anachronistisch anmutenden Polemik aber zugute halten: Sie verleiht der Erklärung des Präsidenten genau jene nachhaltige historische Bedeutung, die seine zu vorsichtigen Formulierungen vermissen ließen. Hollande, der sich im Vorfeld eines Staatsbesuchs in Algerien als Anwalt einer neuen Normalität einschmeicheln möchte, kann sich bei Fillon und Co. bedanken.

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Frankreich-Korrespondent der taz seit 2009, schreibt aus Paris über Politik, Wirtschaft, Umweltfragen und Gesellschaft. Gelegentlich auch für „Die Presse“ (Wien) und die „Neue Zürcher Zeitung“.

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