Kommentar Funkzellenabfrage: Dreiste Sachsen
Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht verstummen.
Ü berraschen kann einen die sächsische Justiz nicht mehr. Auch nicht mit der Entscheidung des Amtsgerichts Dresden, dem zufolge die massenhafte Abfrage von Handydaten rund um die Antinaziproteste im Februar 2011 in Dresden rechtmäßig war: War es doch eben dieses Gericht, dass die Funkzellenabfrage, bei der mehr als eine Millionen Verbindungsdaten abgefischt wurden, seinerzeit genehmigt hatte. So weit, so vorhersehbar.
Dreist hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Behörden. Bereits am Mittwoch erging der Gerichtsbeschluss. Dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, hielten die Richter nicht für notwendig. Dass sie den Vorgang als zu unwichtig eingestuft haben, ist ausgeschlossen; mit keinem anderen Thema hat Sachsens Justiz im vergangenen Jahr bundesweit mehr mediale Aufmerksamkeit und Empörung erregt.
Der Dresdener Polizeipräsident musste gehen, in Bundestag und Bundesrat sind Gesetzesvorhaben anhängig, die die Regeln zur Funkzellenabfrage verschärfen sollen.
Bleibt also eine bewusste Entscheidung der Richter: das Thema bloß nicht erneut hochkochen lassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte ihren vermeintlichen Sieg dann doch feiern und verschickte eine Pressemitteilung am Freitagabend, kurz vor dem langen Wochenende.
Kritische Nachfragen unmöglich, die Deutungshoheit über das Urteil liegt allein bei der Behörde. Das ist keine Öffentlichkeitsarbeit, das ist peinlich. Doch die Hoffnung, dass die Kritik an der Kriminalisierung Zehntausender Demonstranten nun verstummt, wird sich nicht erfüllen. Etliche Betroffene haben angekündigt, juristisch die weiteren Instanzen zu bemühen. Bleibt zu hoffen, dass Richter außerhalb Sachsens andere Maßstäbe an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit anlegen.
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