Kommentar Gema: Vorläufige Stärkung

Der Streit über das Filtern und Löschen von Youtube-Videos ist nur ein Nebenschauplatz. Das Problem ist, dass es keinen Vertrag zwischen den beiden gibt.

Das Urteil im Streit zwischen Gema und YouTube ist ein Kompromiss. Youtube muss nicht vorsorglich sein ganzes Repertoire durchforsten, um alle Videos ohne Nutzungsrecht zu löschen. Doch sobald ein Song moniert wird, müssen auch alle ähnlichen Videos (etwa Liveversionen) gesperrt werden.

Es liegt nun also an der Gema, welche Auswirkungen das Urteil letztlich auf die YouTube-Nutzer haben wird. Wenn sie alle von ihr vertretenen Werke bei Youtube sperren lässt, dann könnte die Clip-Plattform in Deutschland bald recht öde werden. Das Urteil stärkt also zunächst die Position der Gema.

Doch der Streit über das Filtern und Löschen ist nur ein Nebenschauplatz. Das eigentliche Problem ist, dass sich Youtube und Gema nicht auf ein Vergütungsmodell einigen können. Sobald es einen Vertrag gibt, muss auch die Gema nicht mehr nerven.

Doch wie könnte ein Vertrag aussehen? Youtube ist durchaus bereit, die Gema an seinen Werbeerlösen zu beteiligen. Doch die Gema will eine Mindestgebühr pro angesehenem Clip. Das ist YouTube zu riskant.

Viele kritisieren die Gema, weil sie den Aufbau neuer Geschäftsmodelle behindere. Doch wer die Entwicklung von werbefinanzierten Kostenlosangeboten à la Youtube fördert, behindert zugleich den Aufbau von Bezahlmodellen wie dem kostenpflichtigen Musikportal Simfy. Es geht also auch um die Frage, wie im Netz mit Kultur Geld verdient werden kann.

Die Autoren, Komponisten und Musikfirmen entscheiden dabei durchaus mit. Sie müssen ihre Onlinerechte nicht von der Gema vertreten lassen, sondern können separat einen Deal mit Youtube machen und sich mit einem Anteil der generierten Werbeerlöse zufriedengeben. Manche wollen gern bei den Fans beliebt sein, andere glauben, dass sie so sogar mehr verdienen. Wenn diesen Weg zu viele gehen, hat die Gema am Ende keine Kampfkraft mehr.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.