Kommentar Investorenschutzgerichte: Paralleljustiz durch Freihandel

Ein luxemburgischer Investmentfonds verklagt Spanien wegen gestrichener Zulagen. So könnte die Paralleljustiz der Freihandelsabkommen aussehen.

Sonnenstrahlen scheinen auf viele Solarzellen

Solarpark in Sevilla Foto: reuters

Eine stolze Summe: 128 Millionen Euro muss die spanische Regierung an den Investmentfonds Eiser Infrastructure zahlen, der in Luxemburg sitzt. So hat es ein Schiedsgericht in Washington entschieden.

Zunächst mag das Urteil fair erscheinen. Eiser hat in spanische Solarparks investiert, weil man von staatlichen Zulagen profitieren wollte. Doch als die Eurokrise ausbrach, musste die spanische Regierung sparen und hat diese Solarzulagen gekürzt. Eiser fühlte sich geprellt. Trotzdem ist der Fall seltsam. Denn der Investmentfonds war keineswegs die einzige Firma, die in spanische Solarparks investiert hat. Auch spanische Unternehmen waren beteiligt. Doch die Spanier erhielten keinen Schadenersatz – weil spanische Gerichte entschieden haben, dass es rechtens war, dass der Staat die Zulagen streicht.

Dieser Fall aus Spanien zeigt erneut, wie gefährlich die sogenannten Investitionsschutzklauseln sind, die sich in der internationalen Energiecharta finden und die auch in fast jedem anderen Freihandelsabkommen verankert sind. Denn es wird eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne etabliert. Sie können ein Schiedsgericht in Washington anrufen, wann immer sie ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Bizarre Konsequenz: Die Gerichte in demokratischen Ländern wie Spanien werden ausgehebelt.

Deutschland macht ähnliche Erfahrungen. Alle großen Energiekon­zerne klagen gegen den Atomausstieg. Aber nur Vattenfall ist im Ausland angesiedelt und kann daher vor ein Schiedsgericht in Washington ziehen. Dort verlangen die Schweden fast 5 Mil­liarden Euro von der Bundesregierung, was sie bei einem deutschen Gericht niemals durchsetzen könnten.

Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Aus Schaden wird man klug.“ Doch bei den Europäern ist dies leider noch nicht zu erkennen. Im geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) ist „Investorenschutz“ noch immer vorgesehen.

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Der Kapitalismus fasziniert Ulrike schon seit der Schulzeit, als sie kurz vor dem Abitur in Gemeinschaftskunde mit dem Streit zwischen Angebots- und Nachfragetheorie konfrontiert wurde. Der weitere Weg wirkt nur von außen zufällig: Zunächst machte Ulrike eine Banklehre, absolvierte dann die Henri-Nannen-Schule für Journalismus, um anschließend an der FU Berlin Geschichte und Philosophie zu studieren. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Körber-Stiftung in Hamburg und Pressesprecherin der Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (Grüne). Seit 2000 ist sie bei der taz und schreibt nebenher Bücher. Ihr neuester Bestseller heißt: "Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind - und wie wir in Zukunft leben werden". Von ihr stammen auch die Bestseller „Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht“ (Piper 2012), „Der Sieg des Kapitals. Wie der Reichtum in die Welt kam: Die Geschichte von Wachstum, Geld und Krisen“ (Piper 2015), "Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung. Die Krise der heutigen Ökonomie - oder was wir von Smith, Marx und Keynes lernen können" (Piper 2018) sowie "Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind" (Piper 2022).

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