Kommentar Mietendemonstration: Tatorte zugänglich machen

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch, wenn die Gefahr besteht, dass ein paar Fassaden bekleckert werden könnten.

Es ist ein Problem, das viele Menschen in dieser Stadt nicht nur bewegt, sondern manchmal sogar in die Verzweiflung treibt: die Misere auf dem Wohnungsmarkt. Ist bereits heute die Wohnungssuche in manchen Teilen der Stadt so gut wie aussichtslos, steht zu befürchten, dass durch den neuen Mietenspiegel eine Welle von Mieterhöhungen auf die Hamburger zurollt, so dass diese um ihre dann nicht mehr bezahlbare Bleibe bangen müssen.

Jeder Aufschrei gegen die derzeitige Wohnungspolitik ist da absolut berechtigt. Und angesichts dessen, dass die Mieten in die Höhe treibende Stadtentwicklungsprojekte gerade auch auf St. Pauli alteingesessene Bewohner unter Druck setzen, ist es nur konsequent, an den Tatorten der Gentrifizierung protestieren zu wollen.

Umso weniger ist es vertretbar, dass die Polizei-Granden in der Versammlungsbehörde versuchen, diesen Aufschrei zu behindern - man könne die Sicherheit von Objekten wie den Tanzenden Türmen oder dem Astra-Hochhaus nicht garantieren.

Es gibt nun mal im Grundgesetz das Recht auf Versammlungsfreiheit: Es garantiert den Bürgern, selbst zu bestimmen, wann und wo sie demonstrieren wollen. Dieses Grundrecht muss ein höheres Gut sein als die bloße Möglichkeit, eine Hausfassade könnte mit Farbe bekleckst werden.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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