Kommentar NPD-Verbot: Nur eine Hürde weniger

Mit dem Abzug der V-Leute aus der NPD-Spitze entfällt ein wichtiges Hindernis für ein Verbotsverfahren. Doch es bleiben viele andere Hürden.

Warum nicht gleich so? Die CDU-/CSU-regierten Länder sind jetzt doch bereit, die V-Leute in der NPD-Spitze abzuschalten. Damit entfällt ein wesentliches Hindernis für ein NPD-Verbot. Einen Verbots-Antrag wird es am Ende aber vermutlich doch nicht geben.

Das Bundesverfassungsgericht hat beim Scheitern des letzten Anlaufs für ein NPD-Verbot 2003 erklärt, dass Politiker in der Führung einer vom Verbot bedrohten Partei nicht zugleich als bezahlte Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiten dürfen. So sei kein rechtsstaatliches Verbotsverfahren möglich. Der Kontakt zu den Spitzeln muss also rechtzeitig vor Stellung eines Verbotsantrags beendet werden, die V-Leute dürfen dann kein Geld mehr bekommen, der Staat darf keine Informationen mehr entgegennehmen.

Es geht dabei aber nur um rund zehn Informanten im Bundesvorstand und in den Landesvorständen der NPD. V-Leute an der Basis der Nazi-Partei dürfen weiter spitzeln. Auch Informanten in rechten Kameradschaften müssen nicht abgeschaltet werden. Der Staat würde mit diesem Schritt also keineswegs auf dem rechten Auge blind.

Die Union musste sich nun wohl bewegen, schließlich hat kaum noch jemand ihre bisherige Position verstanden. Warum sollen die V-Leute in der NPD-Spitze so wichtig sein, wenn die zahlreich vorhandenen Spitzel in der ostdeutschen Nazi-Szene eine rechtsterroristische Mordserie, wie die des NSU-Trios, angeblich auch nicht bemerkt haben. Wenn V-Leute im Ernstfall eh nichts nützen, so die weitverbreitete Stimmung, dann kann man sie auch ohne große Sorgen abschalten.

Damit ist aber noch lange nicht der Weg frei für einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD. Die Verfassungsschützer sind immer noch überwiegend gegen ein Verbot. Mit nachvollziehbaren Gründen. Eine legal agierende NPD ist leichter zu überwachen und zu kontrollieren, als Tausende NPDler die sich nach einem Verbot ihrer Partei informellen und abgeschotteten Kameradschaften und Netzwerken anschließen. Das symbolträchtige Verbot der NPD könnte aus Sicht der Gefahrenabwehr eher nach hinten losgehen.

Deshalb wird nach Abschalten der V-Leute bald ein anderes Argument an Gewicht gewinnen. Würde ein Verbotsantrag am Ende überhaupt zum Verbot führen oder droht dem Staat eine neue Blamage? Gibt es genügend Beweise, dass nicht nur einzelne NPDler Straftaten begehen, sondern die Partei in ihrer Gesamtheit darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen?

Keine „unmittelbare Gefahr“

Beim Bundesverfassungsgericht würde ein Verbotsantrag wohl durchkommen, weil bisher eine abstrakte Gefahr für ein Verbot genügte. Doch es gibt in Demokratie- und Grundrechtsfragen auch eine zweite Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der manchmal strenger ist als Karlsruhe. So fordert er als Voraussetzung für ein Parteiverbot eine „unmittelbare Gefahr“ für die Demokratie.

Davon sind wir derzeit aber weit entfernt. Die Straßburger Hürde dürfte kaum zu überspringen sein. Das Bedürfnis, ein innenpolitisches Zeichen zu setzen und eine rechtsextreme Partei quasi als Ausgleich für die gescheiterte Verhinderung rechten Terrors zu verbieten, dürfte international als Verbotsgrund kaum akzeptiert werden.

Um eine neue Schlappe gegen die NPD zu vermeiden, und weil die Verfassungsschützer eh dagegen sind, wird am Ende der Prüfung also doch wieder auf einen Verbotsantrag verzichtet – wie in den letzten Jahren auch.

Aus bürgerrechtlicher Sicht ist das zunächst kein Desaster. Denn ein Parteiverbot zum Schutz der freiheitlichen Verfassung ist ja ohnehin ein Widerspruch in sich. Wer mit Verboten für die Freiheit kämpft, steht immer in der Gefahr, die falschen Signale zu setzen.

Aber Grund zur Freude gibt es auch keinen. Die langjährige Debatte um ein NPD-Verbot ist für ein liberales Klima letztlich genauso schädlich wie ein Parteiverbot, vielleicht noch schädlicher. Der ständige Ruf nach dem starken Staat verdirbt die demokratischen Sitten. Das anhaltende Zaudern der Politik frustriert zugleich die Law-and-Order-Demokraten. Und die NPD sichert sich so noch ihren Märtyrerstatus, ohne dass etwas Ernsthaftes passiert.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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