Kommentar Raucher-Urteil in Düsseldorf: Miese Botschaft für alle Mieter

Es geht nicht ums Rauchen, es geht um die Macht der Vermieter. Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt auch, wie wichtig für Mieter ein guter Anwalt ist.

Erstmal eine rauchen: Friedhelm Adolfs nach der Urteilsverkündung Bild: dpa

Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall, über den an diesem Donnerstag das Landgericht Düsseldorf in der Berufung geurteilt hat, genau dazu hochstilisiert wird.

Angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz ist das zwar nachvollziehbar, vernebelt jedoch den Kern, um den es geht. Denn zunächst einmal handelt es sich hier um nichts anderes, als um ein Musterbeispiel dafür, welch mieser Methoden sich Immobilienbesitzer bedienen, um die Rentabilität ihrer Gebäude zu erhöhen. Und dass sie damit sogar durchkommen können.

Darum geht es wirklich: um die Umwandlung einer wenig lukrativen Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit dem sonst so beliebten Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach einer anderen Möglichkeit, um den 75-jährigen Friedhelm Adolfs nach mehr als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben.

Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres früheren Hausmeisters war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit ihrer verhaltensbedingten Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher, sondern für alle Mieter.

Revisionsmöglichkeit ist wichtig

Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt, wie wichtig für Mieter eine gute anwaltliche Vertretung ist. Denn die fehlte Adolfs in der ersten Instanz – was entscheidend dafür war, dass er jetzt auch in der Berufung verloren hat. Durch Fristversäumnis verpasste es seine damalige Anwältin, die entscheidende Behauptung der Vermieterin zu bestreiten: dass von Adolfs eine unerträgliche und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung für die anderen Mietparteien ausging.

Deswegen galt diese Frage fatalerweise als unstrittig, was auch nicht mehr von seinem neuen Anwalt in der Berufungsverhandlung korrigiert werden konnte. Jetzt ging es nur noch darum, ob Adolfs vor seiner fristlosen Kündigung rechtlich einwandfrei abgemahnt worden war.

Dass sich das Landgericht dieses Dilemmas bei seiner Urteilsfindung bewusst war, lässt sich daran ablesen, dass es ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Dort könnte es dann tatsächlich ein Grundsatzurteil geben, ob das Rauchen eines Mieters als Kündigungsgrund zulässig ist.

Passionierte Raucher wie militante Nichtraucher mögen einem solchen Urteil mit fundamental entgegengesetzten Erwartungen entgegenfiebern. Dabei lautet die eigentliche Frage, ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die Interessen von Vermietern verteidigen wird oder nicht. Das geht alle an.

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Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Buchveröffentlichungen (u.a. „Endstation Rücktritt!? Warum deutsche Politiker einpacken“, Bouvier Verlag, 2011). Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft.

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