Kommentar Scheitern des NPD-Verbots: Den Kampf fechten andere aus

Die NPD wird nicht verboten. Das mag ein Erfolg für den Rechtsstaat sein. Auf lokaler Ebene wird es fatale Folgen haben.

Polizisten stehen vor dem Haus des NPD-Bundesparteitags: Geschlossene Gesellschaft steht auf der geschlossenen Pforte

Nicht nur die Polizei schlägt sich vor Ort mit der NPD herum Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zum NPD-Verbotsantrag des Bundesrates verkündet. Nicht alle Richter waren bei der Verhandlung in Karlsruhe von den Argumenten für ein Parteiverbot überzeugt. Zum zweiten Mal ist damit ein Verbot der ältesten rechtsextremen Partei Deutschlands gescheitert.

Für den Rechtsstaat mag das ein Erfolg sein. Für die Zivilgesellschaft aber ist das Scheitern ein Schlag ins Gesicht – eine gravierende Niederlage mit nachhaltigen Auswirkungen.

Die Demokratie müsse die NPD aushalten, der Rechtsstaat die Entscheidung tragen – so wurde in der Debatte um das Verbot staatstragend demokratietheoretisch kommentiert. Das klingt souverän, doch wer schlägt sich mit der Partei in der politischen Auseinandersetzung vor Ort herum und tritt ihren Mitgliedern offensiv im Alltag entgegen? Die Kommentatoren in Medien und Politikwissenschaft?

Ihre Lebenswelten sind meist kaum von rechtsextremem Hass und Hetze beeinflusst. Virtuelle Anfeindungen kann man nicht mit direkten Auseinandersetzungen gleichsetzen. Die Kommentatoren müssen sich nicht im Kindergarten gegen eine Erzieherin mit privaten Verbindungen zur NPD auseinandersetzen, bevor diese gehen muss. Sie brauchen nicht die Öffentlichkeit zu suchen, um eine Lehrerin mit Parteibuch zu stoppen, die einzelne Schüler für die NPD-Jugendorganisation anwirbt.

Das Scheitern des Verbotes verschärft die Auseinandersetzung auf lokaler Ebene

Die Kommentatoren werden nicht von ihrem Nachbarn, der die NPD ein Szenezentrum mitnutzen lässt, täglich angefeindet. Sie müssen sich nicht fragen, ob ihre Scheune abbrannte, weil sie sich offen gegen Rechts engagiert haben.

Sie müssen auch nicht nach Wegen suchen, um NPD-Kader, die in Ehrenämter drängen, fernzuhalten, oder nach Mitteln, um NPD-Propaganda in Betrieben entgegenzuwirken. Sie müssen sich nicht rechtlich verantworten, weil sie mit friedlichen Blockaden versuchen, einen angemeldeten NPD-Aufmarsch frühzeitig zu beenden.

Den Widerspruch zwischen der legalen Partei und den tatsächlichen Positionen ihrer Mitglieder und Untestützer ertragen andere – jene Engagierte in den Gemeinden, den Kommunalparlamenten und auf den Straßen. Das Scheitern des Verbotes erschwert die Auseinandersetzung auf lokaler Ebene. Die NPD kann nun stets auf die richterliche Entscheidung verweisen.

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Rechtsextremismusexperte, Jahrgang 1966. In der taz-Nord schreibt er seit 2005 die Kolumne „Der Rechte Rand“. Regelmäßig hält er Vorträge bei NGOs und staatlichen Trägern. Für die Veröffentlichungen wurde er 2007 Lokaljournalist des Jahres und erhielt den Preis des Medium Magazin, 2008 Mitpreisträger des "Grimme Online Award 2008" für das Zeit-Online-Portal "Störungsmelder" und 2012 Journalisten-Sonderpreis "TON ANGEBEN. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" des Deutschen Journalistenverbandes und des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Letzte Bücher: herausgegeben: Das Netzwerk der Identitären - Ideologie und Aktionen der Neuen Rechten (2018), Die Entkultivierung des Bürgertum (2019), mit Andrea Röpke: Völkische Landnahme -Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos (2019) mit Jena-Philipp Baeck herausgegeben: Rechte EgoShooter - Von der virtuellen Hetzte zum Livestream-Attentat (2020), Verqueres Denken - Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus (2021).

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