Kommentar Transparenz bei Drittmitteln: Wer Einfluss will, muss ausscheiden

Die Uni Mainz hat Fehler bei ihren Verträgen mit einer privaten Stiftung eingeräumt. Bedauern allein reicht aber nicht.

Eingangsschild der Universität Mainz

Ein bisschen Bedauern ist nicht genug Foto: dpa

Vielleicht folgt dem Skandal dieses Mal die richtige Empörung. Nicht die der Unis über den Pauschalverdacht, mit der JournalistInnen die Verträge zwischen Hochschulen und Unternehmen beargwöhnen. Nicht die der Wirtschaft über die Undankbarkeit der Welt darüber, dass sie den klammen Hochschulen noch Forschungsaufträge in Millionenhöhe bescheren.

Und auch nicht die Empörung der empfindlichen Hochschulrektoren über die unverschämten Transparenzforderungen, wenn die jeweils konkret festgestellte Einflussnahme eines Unternehmens auf die Freiheit von Forschung und Lehre ganz sicher nur ein Einzelfall ist.

Nein! Der Nachricht, dass die Universität Mainz der Boehringer Ingelheim Stiftung ein weitgehendes Vetorecht bei der Ernennung von Professoren eingeräumt hat, müssen an den restlichen Hochschulen im Land ganz andere Reaktionen folgen als das Mainzer Bedauern des „Fehlers“ (der angeblich nicht beabsichtigt war). Die richtige Reaktion der Wissenschaft wäre, sich über ihre eigene Geheimniskrämerei aufzuregen.

Sie schadet ihrem Ruf. Und sie hält die Hochschulen auf Dauer in einer Position der Schwäche gegenüber den schwarzen Schafen in der Wirtschaft. Würden die Hochschulen das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an den Vertragsdetails hochhalten und transparente Verträge zur Bedingung für Kooperationen machen – sie liefen weniger Gefahr, die Freiheit von Forschung und Lehre aus Geldnot an außeruniversitäre Interessen zu verkaufen.

Diese Einsicht hieße im Fall der Universität Mainz: Den aktuellen Vertrag für alle – nicht nur für klagende Journalisten – öffentlich zu machen, künftig auf Geheimhaltungsklauseln wie in den Verträgen mit der Boehringer Ingelheim Stiftung zu verzichten – und sich selbst Auflagen zu setzen, die eine Einflussnahme Dritter ausschließt.

Ein Vorbild gibt es schon: Die Universität Frankfurt hat seit 2008 einen Kodex zur Einwerbung privater Mittel. Wer Einfluss nehmen will, scheidet als Geldgeber aus. Nun müssten nur noch alle Kooperationsverträge öffentlich sein, um das zu überprüfen.

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Seit 2013 für die taz tätig, derzeit als Bildungsredakteur sowie Redakteur im Ressort taz.eins. Andere Themen: Lateinamerika, Integration, Populismus.

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