Kommentar Trumps Staatsverständnis: Im Zweifel für die Loyalität

US-Präsident Donald Trump bleibt sich treu: Was er der „New York Times“ zum Besten gab, ist letztlich eine Aufforderung zur Rechtsbeugung.

Foto des US-Präsident Donald Trump. Er gratuliert dem damaligen US-Justizminister Jeff Sessions nachdem er am 09.02.2017 seinen Amtseid abgelegt hat.

Das waren noch Zeiten: US-Präsident Donald Trump gratuliert US-Justizminister Jeff Sessions (l), der am 9. Februar 2017 seinen Amtseid ablegte Foto: dpa

Es war der vermutlich einzig vernünftige Schritt, den Trumps Justizminister Jeff Sessions in seiner bisherigen Amtszeit unternommen hat, als er sich bei den Ermittlungen zu Trumps Russland-Connection für befangen erklärte. In allen anderen Politikfeldern, von Drogenpolitik bis Reform des Strafjustizsystems, steht Sessions für ein rückwärts gewandtes Weltbild, für eine Politik der „harten Hand“, die mit der Realität der USA nur insofern zu tun hat, als die katastrophalen Auswirkungen jahrzehntelanger Praxis überall im Land spürbar sind.

Ausgerechnet aus diesem einen Lichtblick in Sessions’Agieren, seiner Befangenheitserklärung in Sachen Russland, dreht Donald Trump ihm nun einen Strick. Sicher, eigentlich hätte Sessions schon zurücktreten müssen, als herauskam, dass er bei seiner Anhörung im Senat nicht die Wahrheit gesagt hatte. Aber da stand Trump zu ihm, geißelte die Aufregung als Inszenierung der „Mainstream-Medien“ und der Demokraten.

Was Trump jetzt im Interview mit der New York Times zum Besten gab, ist letztlich eine Aufforderung zur Rechtsbeugung, ausgehend von der verschrobenen Vision, jede Kritik sei eine Lüge und ein Manöver, das abzuwehren jedes Mittel recht sei.

Ein Justizminister, der auch Generalstaatsanwalt ist, muss qua Funktionsbeschreibung unabhängig agieren können, unter Umständen auch gegen den eigenen Präsidenten. So will es die Verfassung der USA. Auf dieser Unabhängigkeit beruht das ganze System. Dass Trump gerade das als „unfair“, ja als Illoyalität dem Präsidenten gegenüber kritisiert, offenbart erneut eine gefährliche Bereitschaft, den Rechtsstaat auszuhebeln.

Dass Dinge wie Gewaltenteilung und Menschenrechte nicht immer verstanden werden, ist auch in Deutschland bei Debatten, etwa über die Rechte mutmaßlicher Vergewaltiger, zu beobachten. An den mächtigsten Regierungschef der Welt sind dennoch andere Maßstäbe anzulegen.

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Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org

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