Kommentar Umweltklagen: Ein echter Fortschritt

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Umweltverbänden das Recht, die Einhaltung von EU-Umweltvorschriften einzuklagen. Danke, Europa!

Gut entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bild: dpa

Das europäische Umweltrecht ist besser als sein Ruf. Während viele glauben, es senke hohe deutsche Standards ab, ist das Gegenteil richtig. Immer wieder setzen EU-Gremien positive Impulse, die in Deutschland bislang nicht durchsetzbar waren.

Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht, das deutschen Umweltverbänden ein generelles Klagerecht zur Durchsetzung von EU-Umweltvorschriften gab, wäre ohne ein entsprechendes mutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht möglich gewesen.

ie EU weiß, dass ihre anspruchsvollen Umweltvorgaben von nationalen Behörden gerne im Interesse der heimischen Industrie ignoriert werden. Deshalb ist es aus ihrer Sicht naheliegend, die Umweltverbände zu stärken. Sie helfen schließlich bei der Durchsetzung des EU-Umweltrechts. Und dabei geht es nicht nur um einige wenige Nischen, vielmehr ist mit Blick auf den EU-Binnenmarkt schon ein Großteil des Umweltrechts europäisch harmonisiert.

Die Erfahrung mit früheren Ausweitungen des Verbandsklagerechts zeigt, dass es nun nicht zu einer Klageflut kommen wird. Die Ressourcen der Umweltverbände sind schließlich begrenzt und sie wachsen auch nicht mit jeder neuen Aufgabe und Möglichkeit.

Es geht eher um eine Stärkung der Selbstkontrolle der Verwaltung. Schon die Möglichkeit einer Klage erhöht die Bereitschaft der Behörden, unbequemes Recht auch anzuwenden. Zwar konnten betroffene Einzelpersonen auch heute schon klagen. Allerdings haben Verbände einen längeren Atem.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.