Kommentar V-Leute im NSU-Umfeld: Quellenschutz verhindert Quellennutz

Der Verfassungsschutz will die Aussage eines V-Mannes im NSU-Prozess verhindern. Damit wird das V-Leute-System selbst ad absurdum geführt.

14.10.2014: NSU-Prozess in München. Bild: dpa

Das NSU-Trio war, vor allem in seiner Frühphase, umgeben von V-Leuten des Verfassungsschutzes und wurde trotzdem nie gefasst. Kein Wunder, dass es abenteuerliche Spekulationen gab und gibt. Vor allem in rechten Kreisen hält man die NSU-Morde für eine Auftragsarbeit des Verfassungsschutzes. Das soll offensichtlich die Nazi-Szene entlasten, ist aber sehr unwahrscheinlich.

Wenig Hinweise gibt es auch für die These, dass der Verfassungsschutz die Nazi-Urheber der Morde kannte und die Polizei trotzdem weiter ihre vorurteilsgeladenen Ermittlungen gegen türkische Mafia-Kreise fortführen ließ.

Der stichhaltigste Vorwurf gegen den Verfassungsschutz lautet: Er hat gewusst oder hätte wissen können, wo sich die drei Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe versteckten. Er wäre dann mitschuldig daran, dass die drei Untergetauchten nicht frühzeitig verhaftet wurden und stattdessen ihre Mordserie beginnen und fortsetzen konnten.

Ein zentraler V-Mann war Carsten Sz., alias Piatto, der demnächst im Münchner NSU-Prozess aussagen soll. An seiner Verpflichtung für staatliche Spitzeldienste gab es heftige Kritik, weil er bei einer Nazi-Attacke einen Mann fast getötet hatte. Heute wäre so eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich, heißt es, es gebe neue Richtlinien zur V-Mann-Anwerbung.

Das geht aber völlig am eigentlichen Problem vorbei. Zwar ist es moralisch sicher problematisch, wenn der Staat mit Typen wie Carsten Sz. kooperiert. Und es wäre sogar kriminell, wenn er bei Ermittlungen gedeckt wurde.

Führer und Vorgesetzte als Problem

Aber er war ein nützlicher V-Mann und lieferte wichtige Hinweise auf das NSU-Trio – die dann im Verfassungsschutz versandeten. Auch andere V-Leute im NSU-Umfeld haben durchaus brauchbare Tipps geliefert. Mit Blick auf das NSU-Desaster sind also nicht die V-Leute das Problem, sondern die V-Mann-Führer und vor allem ihre Vorgesetzten.

Der Schutz der eigenen Quellen scheint den Geheimdienstlern so wichtig gewesen zu sein, dass man die Informationen der Quellen lieber ungenutzt ließ. Damit hatte sich das V-Leute-System selbst ad absurdum geführt. Die Störmanöver des Verfassungsschutzes, der die Aussage von Carsten Sz. nun verhindern oder zumindest behindern will, machen umso neugieriger.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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