Kommentar straffällige Flüchtlinge: Raus – oder auch nicht

Die CDU will, dass kriminelle Flüchtlinge leichter ausgewiesen werden können. Diese laute Ankündigung hat aber eher symbolischen Wert.

Polizeifahrzeuge vor dem Kölner Dom

Polizeiaufgebot am 10. Januar vor dem Kölner Dom Foto: dpa

Wer nach Deutschland kommt, um Taschendiebstähle zu begehen oder Frauen sexuell zu nötigen, kann und sollte ausgewiesen und abgeschoben werden – auch wenn er hier einen Asylantrag gestellt hat. Diese Forderung, insbesondere der Union, ist nachvollziehbar. Es gibt dabei allerdings genügend und notwendige humanitäre Sicherungen – und noch mehr praktische Hindernisse.

So müssen die Täter erst einmal überführt und verurteilt werden. Die Vorgänge vom Kölner Silvester zeigen, wie schwierig das ist. Wer anerkannter Flüchtling ist oder einen Asylantrag gestellt hat, ist besonders vor Ausweisung geschützt. Den Schutz verliert er derzeit nur, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde.

Die CDU will dies auf ein Jahr herabsetzen. Darüber kann man reden. Denn auch für eine einjährige Strafe muss man einiges ausgefressen haben. Ein einmaliger Diebstahl genügt nicht. Außerdem findet vor der Ausweisung dann immer noch – wie bei jedem Ausländer – eine Einzelfallprüfung statt. Je länger ein Flüchtling in Deutschland lebt und je enger seine Bindungen sind, desto schwerer müssen die Straftaten sein, die die Ausweisung begründen.

Der Vollzug der Ausweisung – genannt Abschiebung – kann aber immer noch scheitern. So wird auch ein krimineller Syrer nicht in den sicheren Tod in seinem Heimatland geschickt.

Leere Drohungen

In anderen Fällen verhindern dagegen eher praktische Probleme die Abschiebung - insbesondere, wenn die Täter keine Pässe haben und keine oder falsche Angaben zu ihrer Herkunft machen; und die Heimatländer haben meist auch kein größeres Interesse an ertappten Taschendieben.

SPD-Chef Sigmar Gabriel will unkooperativen Heimatstaaten deshalb die Entwicklungshilfe kürzen. Das ist allerdings meist nur eine leere Drohung. Denn Entwicklungshilfe ist kein Almosen, sondern dient auch deutschen Interessen, etwa der Förderung deutscher Exporte oder der Stärkung bestimmter Staaten und Regierungen. Wie so oft sind die lauten Ankündigungen der Politik eher symbolisch.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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