Kompromiss zu Paragraf 219a: Schlimmer als vorher

Der Paragraf, der Infos über Schwangerschaftsabbrüche verbietet, soll reformiert werden. Die Kritik am Gesetzentwurf ist groß.

Eine Hand hält ein Schild, auf dem in lila „219a“ steht und eine Waage abgebildet ist

KritikerInnen bezeichnen die Einigung als „frauenfeindlich“ Foto: dpa

Im November 2017 wird die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Website darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Genau das ist ÄrztInnen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs aber verboten.

Eine gesellschaftliche Debatte um den Paragrafen kocht daraufhin hoch. Die Opposition will ihn abschaffen, die SPD zunächst auch – aus Angst vor Koalitionskrach bringt sie ihren Gesetzentwurf dazu aber nicht ein. Obwohl es im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit zur Streichung gibt, lässt sich die SPD auch nicht auf eine interfraktionelle Abstimmung zum Paragrafen ein.

Fast eineinhalb Jahre ringen SPD und Union in der Folge um einen Kompromiss. Jetzt gibt es einen Vorschlag.

Was wird anders?

ÄrztInnen soll es künftig erlaubt sein, auf ihren Websites über die Tatsache zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jegliche Information, die über das bloße Wort „Schwangerschaftsabbruch“ hinausgeht, also etwa der Hinweis darauf, ob sie die medikamentöse oder die operative Methode anbieten oder über die Art und Weise, wie eine Frau sich auf den Eingriff vorbereiten kann, soll nun aber ausdrücklich illegal sein. Weitere Infos über Abbrüche sollen durch Verlinkung auf „entsprechende Informationen neutraler Stellen“ zugänglich gemacht werden.

Dazu soll etwa die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehören. Zudem soll die Bundesärztekammer künftig eine „zentral geführte Liste“ mit ÄrztInnen veröffentlichen, die Abtreibungen durchführen. Erst dort darf auch über die angewandten Methoden informiert werden, die eine Ärztin oder ein Arzt anbietet: also beispielsweise darüber, ob in einer bestimmten Praxis ein medikamentöser oder operativer Abbruch möglich ist. Die Bundesärztekammer soll die Liste monatlich aktualisieren.

Was bleibt gleich?

Der Paragraf 219a bleibt hinter den Paragrafen zu Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch bestehen. ÄrztInnen wie Kristina Hänel können von AbtreibungsgegnerInnen weiter verklagt werden, sofern sie die Informationen, die sie bislang bereitstellen, auch weiter bereitstellen wollen. Sie können ihre Patientinnen weiterhin nicht sachlich und nach eigenem Ermessen öffentlich über medizinisch relevante Details zu Abbrüchen informieren. Das „skandalöse Frauenbild“, wie Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagte, das durch den Paragrafen transportiert wird, bleibt bestehen. Demnach müssen Frauen Informationen vorenthalten werden, weil sie so verantwortungslos seien, sich durch Werbung oder auch sachliche Information zu einer Abtreibung verleiten zu lassen.

Gibt es die Rechtssicherheit für ÄrztInnen, die SPDlerInnen als „rote Linie“ für die Verhandlungen bezeichnet hatten?

Ja – aber die Regelung soll schärfer sein als zuvor. Bisher war es eine rechtliche Grauzone, welche Informationen über Abbrüche erlaubt waren. Jetzt gibt es eine restriktive Regelung: Informationen über die Art und Weise eines Abbruchs sollen eindeutig illegal sein. „Wenn nur festgeschrieben wird, dass die ÄrztInnen nicht informieren dürfen, ist das eine absurde Verdrehung des Begriffs Rechtssicherheit“, sagte Cornelia Möhring.

Warum ist es weiter illegal, was die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel auf ihrer Internetseite macht?

Auf Hänels Website steht neben den Leistungen „Lungenfunktionsunter­suchung“ und „EKG“ das Wort „Schwangerschaftsabbruch“. Frauen haben die Möglichkeit, sich per Link weiterführende Informationen zuschicken zu lassen. Hänel darf ihre Patientinnen aber auch künftig nicht über medizinische Details zum Schwangerschaftsabbruch informieren – das ist „neutralen Stellen“ wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorbehalten. Hänel und ihre Patientinnen dürfen nur hinter verschlossenen Türen über die Risiken, die Vorbereitung oder die Nachsorge bei einer Abtreibung sprechen. Schwangerschaftsabbrüche bleiben damit tabuisiert. Kristina Hänel sagte: „Unterm Strich bleibt, dass wir Ärztinnen und Ärzte zu potenziellen Kriminellen gemacht werden, wenn wir unserer Pflicht nachkommen und unsere Patientinnen informieren.“

Auf der Website der ebenfalls angeklagten Kasseler Ärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász steht unter dem Menüpunkt „ambulante Opera­tionen“ der Halbsatz „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne“. Auch das bleibt wohl weiter verboten. Denn über die Methoden zu informieren ist illegal.

Was hat die SPD geschafft?

Sie bleibt in der Regierung. „Es gab in der Bundestagsfraktion nur Zustimmung“, sagte Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion.

Was hat die CDU geschafft?

Sie hat sich auf weiten Strecken durchgesetzt. Vor allem die AnhängerInnen der sogenannten Lebensschutzbewegung haben Punkte gemacht: Sogar eine Studie, die bei Veröffentlichung des Eckpunktepapiers im Dezember für harsche Kritik gesorgt hatte, soll in Auftrag gegeben werden. Dabei soll es um „seelische Folgen“ von Schwangerschaftsabbrüchen gehen. Studien, die behaupten, Abtreibung habe schlimme seelische Folgen, gibt es. Sie wurden in Metastudien jedoch wissenschaftlich widerlegt

Was sagen KritikerInnen?

Die sind entsetzt. Die Einigung sei „zutiefst frauenfeindlich“, kritisiert Pro Familia Hamburg. Frauen würden nach wie vor diskriminiert, das Recht auf Berufsfreiheit für ÄrztInnen werde weiter beschnitten. „Wenn die Pläne durchkommen, ist der Paragraf 219a schlimmer als vorher“, schreibt die feministische Bloggerin Antje Schrupp. Die SPD habe damit sowohl das Gesetz verschlechtert als auch fraktionsübergreifende Aktionen gegen den Paragrafen erschwert. Auch aus der Opposition kam scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: „Die beste Lösung wäre es gewesen, wenn der Paragraf 219a direkt gestrichen worden wäre.“ FDP-Chef Christian Lindner sagte: „Betroffenen Frauen helfen keine halben Sachen.“

Worin besteht der Fortschritt?

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Sollten sich die ÄrztInnen dem ihnen auferlegten Maulkorb fügen, könnten sie nicht mehr verklagt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Kabinett soll den Entwurf am 6. Februar beschließen. Danach geht er ins Parlament und in die Ausschüsse. Der Prozess der beiden Kasseler Gynäkologinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász ist derzeit ausgesetzt. Das Gericht will die politische Entwicklung abwarten. Die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel will den juristischen Weg bis zum Bundesverfassungsgericht weitergehen. Ihr Prozesstermin beim hessischen Oberlandesgericht steht noch nicht fest.

Hat die Regelung Einfluss auf die AbtreibungsgegnerInnen?

Nein. AbtreibungsgegnerInnen wie Klaus Günter Annen haben Hunderte ÄrztInnen angezeigt. Sie werden dies auch weiter tun können, wenn die ÄrztInnen über ihre Arbeit informieren.

Während die ÄrztInnen allerdings eben nicht sachlich über ihre Arbeit informieren dürfen, setzt Annen Schwangerschaftsabbrüche auf seiner Seite „babykaust“ mit dem Holocaust gleich. Er darf weiter schreiben, was er für richtig hält.

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